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Hallo Ulla,
WENN die Mutter die Umschreibung machen lässt, mag das inzwischen so gelten.
Die Frage ist aber, was passiert, wenn sie es nicht macht? Wird Dein Freund informiert? SEINE Einspruchszeit zählt nämlich ab dem Tag, an dem er davon Kenntnis hat, dass das Kind nicht von ihm ist.
Mit einer Anfechtungsklage seinerseits ist ein Einspruch in jedem Fall gegeben, so dass man ihn nicht über den Tisch ziehen kann. Zieht die Mutter nämlich ihren Einspruch zurück, bzw. läßt den Vater nicht umschreiben (wie immer das auch gehen mag), dann tun die Roben so, als wäre nie etwas gewesen.
Sei einfach vorsichtig. Wir haben hier schon zu viele Fälle von Justizbetrug behandelt.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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