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Hallo ChrisCS,
auch ich sehe die Unterhaltszahlung als meine Pflicht an. Dennoch halte ich sie im allg. deutschen Recht für einseitig und ungerecht.
Auch ich kenne wiederum Väter, die nicht zahlen wollen und könnten - diese verachte ich nicht! Ich bin eher betrübt über deren Uneinsichtigkeit und deren Egoismus!
Wiederum kenne ich aber auch Väter die zahlen möchten, aber nicht können, wirklich nicht können!!! Wie soll jemand bei der desolaten Arbeitsmarktsituation von ALG noch Unterhalt zahlen!?
Das die Alltagssorgeberechtigten, sprich die KM, dann aber ohne Geld dasteht ist nur teilweise richtig, da für mind. 6 Jahre das zuständige JA in Vorleistung geht! Dann aber kann es für den nichtzahlenden Vater haarig werden, da das JA dann neben dem laufenden Unterhalt auch noch die Nachforderung stellen kann!
Auf sein Kind zu verzichten!? Ich unterstelle Dir einfach Feigheit vor der Wahrheit und deren Konsequenzen!
Ich selbst bin Trennungskind, meine Mutter hat versucht ihn (Vater) mir zu entfremden. Ich habe nie aufgegeben ihn zu lieben und nach 20 Jahren war es mir gelungen ihn zu mir zu Besuch zu holen! Zur Geburt meines 2. Kindes prallten meine damlas 24 Jahre geschiedenen Eltern aufeinander und haben 2 Jahre später wieder geheiratet (warum lassen die sich erst scheiden, habe ich nie kapiert). Was soll die Geschichte sagen: Deine Tochter wird Dich immer lieben. Du musst Ihr gar nicht klarmachen das die KM lügt, kämpfe um sie, zeig wie Du sie liebst und sie wird irgendwann feststellen wer lügt wer ihr eigentlich weh tut. Ich vermeide jedes Gespräch über die KM meiner Kinder, wenn sie Fragen gebe ich altersgerchte Antworten. Sie wissen und sagen auch, dass sie wissen, dass wir beide sie lieb haben; sie werden nie erfahren wie tief der Hass meiner EX mir gegenüber in ihr festsitzt! Aufgrund der Kinder haben meine EXE und ich es geschafft nun bereits seit 2 Jahren freundlich aufeinander zuzugehen wenn ich die Kinder bringe und hole. Nur in den Briefen, Faxen und Telefonaten gehts heiß her, wenn ich mich auf mein zuerkanntes gemeinsames Sorgerecht berufe - nur davon bekommen die Zwerge nichts mit.
Das Gesetz sagt "Trennung von Unterhalt und Umgang". Schon mal was von einer 50/50-regelung gehört???
Die habe ich durch, bis meine EXE einen neuen Mann kennenlernte und wegzog. Weißt Du eigentlich wie gut die 50/50 Regelung meinen Kindern getan hat!? Beide Eltern hatten getrennte Wohnungen und waren doch immer da! Die Schwierigkeiten der Kinder begannen erst nach dem Wegzug der
Mutter!
Verstehe mich nicht falsch. Ich toleriere Deine Meinung! Aber Meinungen sind wie Gesichter - jeder hat eines!
Es gibt nur ein Recht - das Recht unserer Kinder auf B E I D E Eltern und Großeltern. Für mich das höchste was es zu erreichen gibt!
Es grüßt Dich/Euch Jens
[editiert: 09.01.03, 12:31 von Jens Preusse]