Beitrag 4.974 von 16.533 (30%) | Anfang zurück weiter Ende |
Liebe Väter, aber auch Mütter in ähnlichen Situationen....
kämpfe seit 2 Jahren um das ABR meiner leiblichen, mittlerweile 10- jährigen Tochter. (Für Geübte, ich schrieb einen ausführlichen Appell am 04.05.2005 unter der Rubrik Probleme(Fälle, Väterdiskriminierung, Umgangsboykott)
Im dritten Vergleich vor dem Familiengericht habe ich mich mit meiner Ex geeinigt, dass meine Tochter seit April diesen Jahres bei mir lebt. (L. hatte sich mit 9 'jahren dafür entschieden bei mir zu leben. (Prozedere, Jugendamt und Familiengericht wurde durchgeführt und beide Instanzen haben mir das Kind letztendlich im Vergleichsverfahren zugesprochen.
Unser leben mit ihren 2 Halbgeschwistern U. und S (ich schrieb darüber siehe oben)klappt sehr gut. Wir haben absolut keine Schwierigkeiten.
Ex ist (zu unserem Leidwesen) daraufhin wieder zu uns in die Nähe gezogen (Entfernung 300 m), wie schrecklich!!! neuer LG kötert hinterher...die ganze Bandbreite
Jetzt beantragt sie neues Umgangsrecht mit hälftigem Sharing, d.h. L. soll eine Woche bei der Mutter, dann eine Woche bei mir leben!!! Ich halte diesen Antrag für das Kind unmöglich und nicht zumutbar, zumal bei der ganzen Umgewöhnung der verschiedenen Erziehungsstile die Schule dabei ins Hintertreffen gerät. L soll aus meiner Sicht auf das Gymnasium und zensurenmäßig läuft das auch ganz gut.
Gibt es Urteile zu diesem Modell??? Wer kennt sich mit diesem Fall aus???
Gruß Toptoni
Sharing modell
Umgang |
|
0% | |
ABR |
|
0% | |
Sorgerecht |
|
0% | |