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Hallo Väter!
Ich möchte Euch gerne einladen bei einem Musterprozess
vor dem OLG München demnächst teilzuhaben.
Kurz der Hintergrund:
Ich erwirkte vor dem Amstgericht, das ja im Familienrecht den Status eines Landgerichtes hat, ein Umgangsrecht von 30% des Jahres. (!)
Zur gegewärtigen Rechtslage:
Wenn die Kinder 50% des Jahres bei jeweils beiden
Elternteilen leben, hebt sich die Zahllast beider
gegeneinenader auf, (bei fiktivem gleichen Einkommen).
Bei einem Aufenthalt von 60% zu 40% ließe sich das
auch noch ausrechnen. Nicht jedoch bei 30% zu 70%, dann
das ist ja üblich,(!?),(Urteil des Amtsgerichtes
Starnberg, Aktz. 002F00634/03).
Was wird wohl das OLG zu 70% versus 30% sagen? Oder bestätigt das OLG sogar das ein Aufenthaltsrecht von 30% des Jahres der Kinder beim Vater üblich ist.
Das wäre ja auch mal ein Fortschritt.
Wer mehr Infos möchte oder in ähnlicher Situation ist,
bitte um kurze Mail.
Danke & Grüsse
Ralf
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