Beitrag 4.464 von 16.533 (27%) | Anfang zurück weiter Ende |
Hallo Jannimama,
bitte nicht in andere Threads schreiben, da diese beim Betreten des Forum ohne Ticker nicht gefunden werden.
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben und es kein gerichtliches Urteil (oder private Vereinbarung) gibt, dass ein Elternteil das ABR hat, haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es ist ein totaler Irrglaube wenn Eltern (verheiratet oder nicht) mit gemeinsamen Sorgerecht davon ausgehen, dass derjenige das ABR hat, der die Kinder hat. Das muss - meist gerichtlich - extra festgelegt sein.
Klar kann ein Vater das ABR beantragen, warum sollte er es nicht können?
Gruß
Ingrid
Hallo Ich hab mal neine frage! wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( bei nicht verheiratet ) und darf der Vater es auch beantragen? ich kenne mich nicht damit aus. LG Jannimama |