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UNGLAUBLICH - KIND gibt keine Auskunft mit 14 Jahre
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Bekanntlich hat ein Vater dem man das Umgangsrecht entzogen hat weil das Kind nicht will ein Auskunftsrecht. So liest man es in den Urteilen.
Die erste Stufe:
Das Kind will keinen Umgang mit dem Vater und der Richter setzt das Umgangsrecht aus weil das Kind 14 Jahre ist und der Wille des Kindes zählt.
Die zweite Stufe :
Doch wenn auch das Kind sagt mit 14 Jahre das es
keine Auskunft dem Vater geben will
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dann ist das der Wille des Kindes und der Vater bekommt auch keine Auskunft mehr weil das Kind es eben mit 14 Jahren nicht will.
Somit schiesst das Kind den Vater ab.
Das die Mutter das Kind bekloppt gemacht hat interessiert den Richter nicht.
Somit ist der Vater nur noch ein Zahlvater sonst nichts mehr.
UNGLAUBLICH WAS HIER IN DEUTSCHLAND MÖGLICH IST !!!!!!!
So geschehen am Familiengericht Pfaffenhofen an der Ilm im stink mittelalterlichen Ratzingerland.
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