Ein 7 Seitiger Beschluss mit unzähligen Fehlern über Daten und Abläufe. Ist das eigentlich auch schon ausreichend um den Beschluss an zu greifen? Ich hatte ja schon geschrieben, dass der Richter völlig überfordert und keine Eier in der Hose hatte.
Jedenfalls für alle spannend dürften die leztzten beiden Abschnitte sein...
................................................................................................................................. Aus Sicht des Gerichts kann letzlich dahingestellt bleiben, ob die Störung der elterlichen Kommunikation allein auf die Verweigerungshaltung der Kindesmutter rückführbar ist, denn ein fortgesetzter desktruktiver Elternstreit führt ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil Schuld für doe fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (OLG Brandenburg a.a.O. unter Hinweis auf BGH FamRZ 2008, 592).
Die Kindesmutter hat im Verhandlungstermin vom 27.08.2013 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie jedwede persönliche Kommunikation mit dem Kindesvater ablehnt und allein einen wechselseitigten Kontakt mittels SMS-Nachrichten für vorstellbar erachtet. Ein gemeinsames Sorgerecht kann auf solcher Grundlage nicht begründet werden, ohne das Kindeswohl zu gefährden.
Was kann geraten werden ? Das ist doch die allbekannte Primitivargumentation unfähiger Familienrichter wie sie auch vor dem 19.Mai 2013 üblich war.
War dies nun ein erst-oder ein zweitinstanzlicher Beschluss?
Mein Tipp: Durchatmen. Versuchen Emotionen zu bezwingen. Fristgemäß Beschwerde einlegen. Beschwerde begründen und deutschen Rechtsweg weitergehen ggflls. bis zum Bundesverfassungsgericht. Bringt zwar nicht viel - ebnet aber den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Verfahrenskostenhilfe für 2.Instanz beantragen. (Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Advokatenzwang besteht nicht.)
Wie die Geschichte lehrt lassen sich deutsche Richter nicht zwingen Recht zu sprechen und Menschenrechte zu achten.