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Hallo Carsten,
ich hoffe,dass das nicht die Haltung des VAFK ist:
Im Moment müssen wir uns aber an der grundgesetzwidrigen Spruchpraxis der Zunft orientieren und danach ist das Sorgerecht dem Vater(!) zu verweigern, wenn nicht einmal ein Mindestmaß an Kommunikation besteht.
Gruß
Gert