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Hallo Claudine,
um "fachlich sauber" auf der Überholspur zu bleiben sollte nicht vergessen werden das auch im von Krug geschilderten Fall der "Machtweg" (gemeint ist ja wohl der rechtstaatliche) beschritten werden musste weil der deutsche Sonderweg im Familienrecht an der geschlechtspezifischen Elternteilselektion festhält und Roben straffrei die Möglichkeit zu freier (bis gegensätzlichen) Interpretation des vom Gesetzgeber Festgeschriebenen einräumt.
Eine rechtlich gleiche Stellung der Eltern von Anbeginn vermeidet nicht nur hochintellektuelle Kaffeesatzleserei hochbezahlter Profis der Helferindustrie und richterliche §§-Interpretationen die an Lebensnähe,naturgegebener Menschlichkeit und juristischer Klugheit kaum zu übertreffen sind.
Bis zum gemeinsamen elterlichen Sorgerecht von Geburt an und bis zur nicht mehr grundrechtswidrigen
"Behandlung" von Vätern dürfte in diesem Land der Klimawandel bereits Geschichte sein.
Jetzt wird erst einmal die Statistik geschönt damit die Mainstreammedien über "Mehr Rechte für Väter"
schwadronieren können.
Krug wird mit der Willkürentscheidung leben müssen um nicht vollends zum Zahlvater herabqualifiziert zu werden.
Gruß
Gert