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Hallo zusammen,
nach der neuesten Rechtsprechung des EGMR vom Dezember 2009 und des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 ist es für viele Väter zur zentralen Frage geworden, wie das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich erstritten werden kann.
Zunächst ist das Für und Wider eines solchen gerichtlichen Verfahrens ausführlich zu bedenken. Denn es wird nicht wenige Fälle geben, in denen ein solches Verfahren den bisher guten Umgang aprupt beendet. Deswegen sollte zunächst in der Kommunikation mit der Mutter und notfalls unter Mediation einer geeigneten Stelle (Jugendamt, Erziehungsberatung, o.ä.) versucht werden, die Mutter zu überzeugen. Geschieht dies beim Jugendamt, kann sofort die gemeinsame Sorgeerklärung angefertigt und unterzeichnet werden.
Für die Fälle, die außergerichtlich erfolglos sind und die sich zur Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens entschlossen haben, habe ich folgendes Muster entworfen, weise aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend nur um ein Muster handelt, dass auf den persönlichen Fall unbedingt anzupassen ist. Außerdem kann nicht versichert werden, dass man mit diesem Antragsmuster erfolgreich sein wird!
Amtsgericht …………. (1)
-Familiengericht-
Postfach …………
…………………….
(2)
Antrag auf Anordnung des
gemeinsamen Sorgerechts
des Herrn …………… (3)
………………………. (4)
-Antragsteller-
g e g e n
Frau …………… (5)
………………………. (6)
-Antragsgegnerin-
wegen: Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts nicht ehelicher Eltern
Ich beantrage,
das gemeinsame Sorgerecht für die nicht ehelichen minderjährigen Kinder der Parteien, ………… (7) , geboren am ……….. (8) und ………. (9), geboren am ………… (10), anzuordnen.
B e g r ü n d u n g:
Die Parteien sind die nicht ehelichen Eltern der/des im Antrag bezeichneten Kinder/Kindes. Die Parteien üben nicht die gemeinsame elterliche Sorge aus. Die Antragsgegnerin verweigert aus Gründen, die dem Antragsteller nicht nachvollziehbar sind, die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt.
Insoweit hat der Antragsteller im Rahmen der persönlichen Kommunikation versucht, die Antragsgegnerin zu veranlassen, die gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Dies zuletzt mit Schreiben vom …….. (11).
Beweis: Vorlage des Schreibens des Antragstellers vom …… (11) in Kopie
Auf dieses Schreiben reagierte die Antragsgegnerin nicht.
bzw. (12)
Mit Schreiben vom …….. (13) verweigerte die Antragsgegnerin ihre Zustimmung, die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abzugeben.
Beweis: Vorlage des Schreibens des Antragstellers vom …… (13) in Kopie
Folglich sah der Antragsteller sich genötigt, das Jugendamt des Kreises ……….. (14) um Vermittlung eines Elterngesprächs zu bitten, mit dem Inhalt der Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung.(15)
Da die außergerichtlichen Bemühungen des Antragstellers erfolglos geblieben sind, steht diesem bedauerlicher Weise nur noch der gerichtliche Weg offen.
Die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch gegen den Willen der Antragsgegnerin entspricht dem Kindeswohl, weil ……. (16)
……………………. (17)
2. Erläuterungen zum Schriftsatzmuster
zu (1):
In Kindschaftsverfahren – und somit auch in Sorgerechtsverfahren – ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind wohnt, um das es geht. Der Antrag muss an dieses Gericht adressiert werden.
Welches Gericht für das eigene Kind zuständig ist, lässt sich im Internet hier feststellen: http://www.justizadressen.nrw.de/og.php
zu (2)
Datum des Antrags
zu (3)
Vor- und Zuname des nicht ehelichen Vaters
zu (4)
Anschrift des nicht ehelichen Vaters
zu (5)
Vor- und Zuname der nicht ehelichen Mutter
zu (6)
Anschrift der nicht ehelichen Mutter
zu (7)
Vor- und Zuname des nicht ehelichen Kindes
zu (8)
Angabe des Geburtsdatums des nicht ehelichen Kindes
zu (9)
Vor- und Zuname eines eventuell weiteren nicht ehelichen Kindes, für das die gemeinsame Sorge erstritten werden soll
zu (10)
Angabe des Geburtsdatums eines eventuell weiteren nicht ehelichen Kindes; weitere Kinder sind selbstverständlich ebenfalls hier zu benennen.
zu (11)
Beifügen einer Kopie des Schreibens an die Kindesmutter, mit dem diese überzeugt werden sollte, das gemeinsame Sorgerecht vor dem Jugendamt zu vereinbaren sowie Angabe dessen Datums. Sollte ein Gespräch stattgefunden haben und nur ein Gesprächsprotokoll vorliegen, so ist dies hier darzulegen und das Gesprächsprotokoll in Kopie dem Antrag beizufügen.
zu (12)
Wenn die Kindesmutter auf das väterliche Anschreiben nicht reagiert hat, muss man dies hier mitteilen. Hat sie stattdessen mit einem Schreiben negativ reagiert, muss man dies ebenfalls vortragen
zu (13)
und dieses Schreiben unter Angabe dessen Datums hier in Kopie dem Antrag beifügen
zu (14)
Hier ist das zuständige Jugendamt vollständig zu benennen.
zu (15)
An dieser Stelle ist mitzuteilen, ob