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Hallo Ollio,
wenn das BMI tatsächlich schon in fünf Jahren mit der Prüfung beginnt, ob und wie die Sorgerechtsreform wirkt, ist das für mich sehr beruhigend.
Meine jetzt elfjährige Tochter wird das Ergebnis dieser Prüfung bereits als Volljährige zur Kenntnis nehmen und die Schwarzkittel brauchen sich dann im Rahmen der ihnen von Strasbourg auferlegten Prüfung keine weiteren abartigen Tricks zur Versagung meines Sorgerechtsbegehrens einfallen lassen.
Problem durch Zeitablauf gelöst.
Und ist nicht das ethische Recht der Mutter auf das Kind ausschlaggebend ?
(Zynismusmodus aus)
Die täglichen familiengerichtlichen Entscheidungen stellen sich im Vergleich mit dem Kindesmissbrauch der Grünen, den Übergriffen in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen und der staatlich verordneten frühkindlichen Sexualisierung wie Ordnungswidrigkeiten dar.
Sofern ein Richter die in der Familienrechtspraxis notorisch begangenen Verbrechen als solche bezeichnet befindet er sich mit Sicherheit bereits im Hafen der Pension…
So erscheint mir der Jubel über das nach Inkrafttreten der Sorgerechtsreform im Einzelfall gönnerhaft einem Vater erteilte gemeinsame Sorgerecht für schlappe 1100 € bitter.
Siehe hier:
http://www.vaeternotruf.de/aktuell1312.htm
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2013 15:18
An:
Betreff: Sorgerecht - ...
Hallo zusammen,
ich kann nun mitteilen, dass der Beschluss des Amtsgerichts ... - nach einer vollzogenen Anhörung der Eltern, Einschaltung der betroffenen Jugendämter und eines Verfahrensbeistands für das Kind - vorliegt und ich das gemeinsame Sorgerecht erhalte, und behalte, sofern nicht im nächsten Monat die Gegenseite einen Widerspruch einlegt - was nicht unwahrscheinlich ist.
Bisherige Kosten*: 1100 Euro für die (gute) Anwältin (RA .... in
.... zzgl. hälftige Gerichtskosten
Die Mutter verweigert derzeit jegliche Kommunikation mit ihr - und Informationen zur Tochter. Beratungsstelle habe ich eingeschaltet.
Ich kann nur allen Vätern empfehlen: zahlt was ihr könnt, schleimt die Mutter ein, bleibt ruhig, lasst eure Anwälte reden - nur so kann man die Rechte unserer Kinder schützen!
Gruß
....
* Die Mutter bekommt natürlich die Kosten nahezu vollständig vom Staat erstattet. Warum sollte sie also keinen Widerspruch einlegen?
## Das Kind als Instrument der Mutter, um den Vater zu bezwingen ## ## Kampf dem Matriarchat in der Eltern-Kind-Beziehung ## Zitat Ende
Ich wünsche dem Glücklichen, dass nunmehr auch mit dem Umgang alles klappt und die Beziehungspflege mit der Tochter möglich wird.
An den beiden Berliner Familiengerichten scheint sich die gender-feministische Frage nach einer Frauenquote nicht zu stellen und so treffen hier Kreidekreismütter auf Geschlechtsgenossinnen, die berufsbedingt überheblich und gewohnheitsmäßig männerdiskriminierend mit fehlender Sachkunde agieren.
In „meinem“ Fall übten in den zurückliegenden Jahren drei Richterinnen auf Probe und eine vom Landgericht abgeordnete Richterin.Doch selbst die zwei Promovierten unter ihnen (Doktorarbeiten zum europäischen Notarrecht bzw. zum würdevollen Umgang mit dem menschlichen Leichnam) lösten den Konflikt um die Regelung des Umgangs und das Sorgerecht nicht,obwohl Rechtsbrüche und unfaire Verfahrensführung zulasten des Kindes und seines Vaters Praxis waren und sind.
Ging beim Dorfrichter Adam ein Krug zu Bruch so attestieren heute Richterinnen Kreidekreismütter beim „Zerbrechen“ von Kindern.
Mit der Sorgerechtsreform bleibt alles beim Alten, u.a.auch weil die alten Kräfte weiter das Sagen haben.
Die Sorgerechtsreform ist ein Placebo für Väter.
Gruß
Gert