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Hallo,
seit Monaten und mehreren Stellungnahmen warte ich auf die Entscheidung des Kammergerichts zur Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Heute brachte die Post nun folgendes Schreiben:
"...in der Sache
betreffend das Kind L. H.
wird darauf hingewiesen,dass über die Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 15.10.2013 voraussichtlich ohne erneute mündliche Verhandlung entschieden werden soll(§68 Abs.2 S.3 FamFG).
Nach Vorberatung durch den Senat bestehen Bedenken gegen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels.
Unter Berücksichtigung der im Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15.10.2013 genannten Gründe und der dort in Bezug genommenen Entscheidung des 17.Familiensenats des Kammergerichts vom 12.09.2012 - 17 UF 162/12 - kann nicht davon ausgegangen werden,dass eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidungen des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 26.01.2011 - 133 F 16582/10 -und vom 03.08.2012 - 133 F 12893/12 - dem Kindeswohl entsprechen würde.Aufgrund der zahlreichen Streitigkeiten der Eltern ist vielmehr davon auszugehen,dass für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts keine hinreichende Kommunikationsbasis zwischen ihnen besteht.Gegen die Begründung eines gemeinsamen Sorgerechts sprechen auch die Ausführungen des Jugendamtes im Schreiben vom 12.08.2013 und das Ergebnis der Anhörung Lisas durch das Familiengericht am 15.10.2013.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen gegeben.
Dr.Zivier
Richter am Kammergericht "
Nun meine Frage an Euch:
Wie kann auf dieses Schreiben sinnvoll reagiert werden?
Offensichtlich sollen rückwärts gewandt die alten Grundrechtsverletzungen durch aktuelle ersetzt werden.
Wäre "mein"(dieser) Fall nicht geeignet für eine offensive Öffentlichkeitsarbeit des VAFK zur gemS,da uns Vätern alter Wein in neuen Schläuchen verkauft wird ?
Nachtrag:
Im seit August 2013 anhängigen Verfahren auf umfassende und konkrete Regelung des Umgangs und Einrichtung einer Umgangspflegschaft ist seit der Anhörung vom 06.Dezember 2013 Stillstand eingetreten.Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und ein Befangenheitsantrag gegen die verfahrensverzögernde Richterin am Landgericht Wiebke Hückstädt-Sourial sind gestellt.
Gruß
Papa Gert