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Hallo Andre,
die Benutzung von standartisierten Textbausteinen ist in der Justiz, trotz sogenannter Einzelfallprüfung, wohl üblich.
Zudem sind die Roben bundesweit gut "vernetzt" und die Strategie der "unzureichenden Kommunikation", ein Phantombegriff wie der des Kindeswohls, ist ersichtlich.
Wie gehen wir (und der Vafk) damit um bzw. gegen die offene Rechtsbeugung vor?
Warum erhält der Vater eines ehelich geborenen Kindes die sorgerechtliche Gleichstellung mit der Mutter ohne das Juristen zuvor die elterliche Kommunikationfähigkeit "prüfen?
Kommunikationsfähigkeit stellt sich im Hirn eines jeden Richters anders dar.
Wo taucht dieser Begriff im Gesetz überhaupt auf?
Ist bei der negativen Kindeswohlprüfung entscheidend wieviel Worte die Eltern wechseln und das Frauen oftmals mehr reden als Männer,außer wenn sie das Ziel der Entsorgung des ehemaligen Partners verfolgen?
Formal schweigende Mütter können sich der Beihilfe der Justiz bei der Entfremdung weiter sicher sein.Die Sorgerechtsreform ist eine grandiose Farce...
Gruß
Gert