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In einigen Tagen jährt sich die deutsche Sorgerechtsreform erstmals.
Nicht nur im VAFK-Elternforum ist es still geworden.
Vor einigen Wochen schrieb mir Dietmar:"... derzeit ist das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter und deren Kinder kein öffentliches Thema."
Stimmt das?
"Pünktlich" zum Osterfest habe ich heute ein faules Ei vom Kammergericht erhalten.
Mein Fazit:
Die Sorgerechtsreform ist ein grandioses Lügengebilde und das gemeinsame Sorgerecht hat weiter auf der Tagesordnung zu stehen.
Wer prüft eigentlich bei verheirateten Eltern die Kommunikationsfähigkeit wenn sie durch Geburt des gemeinsamen Kindes die gemeinsame elterliche Sorge "erlangen"?
Lest selbst!
Die Roben brauchen den Vergleich mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche nicht zu scheuen.
Ihre Beihilfe zum Kindesmissbrauch ist noch immer ein Tabuthema.
Sie reden vom Kindeswohl und verweigern zeitgleich dem schutzbedürftigen Kind rechtlichen Beistand.
Sie machen sich kein Bild vom Kind und seinen Eltern und entscheiden ohne Anhörung nach Aktenlage.
Sie lügen schamlos
-und, die Herrschaften zitieren sich zur Begründung praktischerweise sogar selbst.
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 19 UF 120/13 11.04.2014
133 F 9352/13 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In der Familiensache betreffend das Kind
L.
Beteiliget
1.Gert Bollmann
Vater und Beschwerdeführer
2.C
Mutter,
-Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Helmut Wienandts,
Kottbusser Damm 65,10967 Berlin -
hat der 19.Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Tucholski und die Richter am Kammergericht Hartung und Dr.Zivier am 11.04.2014 beschlossen: