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Elternforum - Impressum - Sorgerechtapartheid - Ein stinkendes Osterei vom Kammergericht
In einigen Tagen jährt sich die deutsche Sorgerechtsreform erstmals.
Nicht nur im VAFK-Elternforum ist es still geworden.
Vor einigen Wochen schrieb mir Dietmar:"... derzeit ist das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter und deren Kinder kein öffentliches Thema."
Stimmt das?
"Pünktlich" zum Osterfest habe ich heute ein faules Ei vom Kammergericht erhalten.
Mein Fazit:
Die Sorgerechtsreform ist ein grandioses Lügengebilde und das gemeinsame Sorgerecht hat weiter auf der Tagesordnung zu stehen.
Wer prüft eigentlich bei verheirateten Eltern die Kommunikationsfähigkeit wenn sie durch Geburt des gemeinsamen Kindes die gemeinsame elterliche Sorge "erlangen"?
Lest selbst!
Die Roben brauchen den Vergleich mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche nicht zu scheuen.
Ihre Beihilfe zum Kindesmissbrauch ist noch immer ein Tabuthema.
Sie reden vom Kindeswohl und verweigern zeitgleich dem schutzbedürftigen Kind rechtlichen Beistand.
Sie machen sich kein Bild vom Kind und seinen Eltern und entscheiden ohne Anhörung nach Aktenlage.
Sie lügen schamlos
-und, die Herrschaften zitieren sich zur Begründung praktischerweise sogar selbst.
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 19 UF 120/13 11.04.2014
133 F 9352/13 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In der Familiensache betreffend das Kind
L.
Beteiliget
1.Gert Bollmann
Vater und Beschwerdeführer
2.C
Mutter,
-Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Helmut Wienandts,
Kottbusser Damm 65,10967 Berlin -
hat der 19.Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Tucholski und die Richter am Kammergericht Hartung und Dr.Zivier am 11.04.2014 beschlossen:
Hallo Gert,
hatten wir es an dieser Stelle nicht schon mal geschrieben: KINDER SIND EIGENTUM DER MÜTTER, ÜBER DIE SIE NACH BELIEBEN DINGLICH VERFÜGEN DÜRFEN!
Diese Wertung des BVerfG von 2003 hat es auch im letzten Sorgerechtsprozess (Zaunegger-Urteil) ausdrücklich noch einmal bestätigt.
In ihrer Stellungnahme zur Sorgerechtsreform haben die Richter ebenfalls betont, dass die Sorgerechtsregelung dann verfassungskonform ist, wenn ne Väter ihr Ansinnen auf das gemeinsame SR GERICHTLICH PRÜFEN lassen können.
In Verbindung mit vorangegangenen Beschlüssen, wonach eine gemeinsame Sorge nur dann zu befürworten sei, wenn es ein MINDESTMASS an Übereinstimmung zwischen den Eltern gibt, ist Dein Fall glasklar: DU HAST KEINE CHANCE AUF EINE GEMEINSAME SORGE.
An jeder Stelle liegt es im Ermessen der jeweiligen Richter, ob sie einem Vater Nutzungsrechte an den Kindern "gewähren", oder nicht. Und Berlin und Brandenburg lassen ihre Justiz vermutlich an den feministischen Kaderschmieden des BIG ausbilden.
Unstrittig, dass die gesamte Sorgerechtsregelung grundgesetzwidrig ist, aber - wo willst Du klagen, wenn die Justiz bis hinauf zum BVerfG-Präsidenten inzwischen auf Linie sind?
Der EuGMR hat leider nur verlangt, dass Väter eine von der Mutter unabhängige MÖglichkeit haben müssen, ihre Forderung nach gemeinsamer Sorge PRÜFEN zu lassen.
Genau diese Möglichkeit - und kein bisschen mehr - hat das BVerfG zugelassen.
Du würdest also nicht einmal bis Strasbourg kommen. Es sei denn, Du könntest (die unstrittig vorhandene) Willkür nachweisen. Auch meiner Meinung nach ist die gegeben, aber leider nur empirisch belegbar, indem Du nachweist, dass in Berlin signifikant mehr ne Väter wegen angeblich mangelnder Kommunikation scheitern, als zum Beispiel Väter in Bayern oder Sachsen.
Gruß
Carsten
____________________
"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
www.entsorgte-vaeter.de
Hallo Carsten,
auch wenn Du in der Wir-Form schreibst danke ich Dir für Deine Antwort die naturgemäß unbefriedigend sein muss.
Bedeutet die angeführte Klaglosstellung gegenüber der schwarzen Phalanx nunmehr ein Hände in den Schoß legen und ein (männliches) Leben in demütigendem Urvertrauen und Glauben an in schwarze Gewänder gehüllte, das Recht liebende Frauen, wie z.B. Frau Prof.Dr.Baer?
Für mich sieht es so aus.
Deine Forenbeiträge habe ich zunehmend so verstanden: Lass das Sorgerecht Sorgerecht sein – sorg Dich nicht,lebe !?
Als nicht vereinsorganisierter Vater kann ich derzeit nicht erkennen, dass die Interessen von ne-Vätern irgendwo effektiv vertreten werden. Keine Lobby – und der VAFK scheint mir ,nach der „Annäherung“ an das Bundesforum Männer, sogar eher weniger hilfreich in der Sache zu sein.
Sollte Vätern nicht generell davon abgeraten werden sich an Familiengerichte zu wenden ?
(Wobei auch dies die Geldgier der Helferindustrie nicht austrocknen dürfte…)
In Verantwortung gegenüber meiner nichtehelichen Tochter, meiner Ehefrau und vor mir selbst werde ich all die tollen Erfahrungen der Willkür und Rechtsbeugung, der juristischen Menschenjagd, des gnadenlosen Kindesmissbrauchs in meiner, im Aufbau befindlichen Homepage Sorgerechtapartheid aufarbeiten – und ich hoffe, nunmehr endlich das/mein lesenwerte(s) Buch zu verfassen das die gewohnheitsmäßig überheblichen und fachlich disqualifizierten Robenträgern der Lächerlichkeit preisgibt.
Der in Beschlüsse gegossene juristische bullshit ist es wert nicht in den Archiven der Dekadenz zu vermodern sondern ans Licht gezerrt zu werden.
Keine Juristenschwemme, keine Richter und schon gar nicht Psychologen mit fragwürdigem Philanthropismus und fehlender Moral – außer der des Geldes - haben je die Menschen oder die menschliche Gesellschaft dauerhaft verändert oder waren deren Entwicklung gar voraus…
Mein Vorhaben wird mir als anerkanntem Psychopathen und Stalker und verabscheuungswürdigen (nur ne-)Vater -Du weißt, ich habe auch zwei eheliche Töchter – emotional helfen und vielleicht dem einen oder anderen Betroffenen oder Ungläubigen der sich auf diese Seiten verirrt ein bisschen Ratgeber und Anleitung zum Handeln sein.
Gruß
Gert
Hallo Gert,
grundsätzlich sind wir einer Meinung. Nur befürworte ich eher Methoden, die dem von uns angegriffenen Pack nicht in die Hände spielt und es auch noch mit meinem sauer verdienten Geld füttert.
Wenn Du Durchhalteparolen willst, dann bist Du bei mir falsch. Ich geb Dir meinen Eindruck von Deinen Chancen wieder. Und die liegen bei Null.
Das soll nicht heißen, dass Väter generell keine Chance haben und deshalb im Falle eines Falles nicht klagen sollten. Es gibt mittlerweile eine gewisse Anzahl von Familienrichtern, die ihren Job ernst nehmen und sich nicht als verlängerter Arm des feministischen Sexismus sehen, oder als Faust der Mütter.
Aber wenn Väter es - wie in Deinem Fall - mit renitenten Sexisten in Roben zu tun haben, dann gilt es, nach anderen Wegen zu suchen. Hier bringt das Licht der Öffentlichkeit mehr, denn das wird generell von Gesindel gescheut - egal, ob mit oder ohne Robe.
Ich denke, ich habe eine Möglichkeit gefunden, unsere Verfassungshüter wieder mal am Nasenring durch die Manege zu ziehen und zu mehr Rechten für Väter (und damit logischerweise Kinder) zu zwingen, nur würde die Dir nicht helfen.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
www.entsorgte-vaeter.de