mit der Mutter über das ABR sprechen. Derzeit hat sie das alleinige, dh dieser Bereich ist aus dem gemeinsamen SR ausgegliedert worden. Sinn macht, dies wieder gemeinsam auszuüben, also das gemeinsame Sorgerecht in allen Bereichen zu erlangen. Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Beschlüsse verändert werden. Wenn beide Elternteile einig sind, geht das unproblematisch. Das Jugendamt wird gehört und vorab mit Euch sprechen. Ich würde gleich einen gemeinsamen Termin dort machen und über den zu erwartenden Antrag informieren.
Als JA wird man Dir selbstverständlich raten, Unterhalt im Namen Deines Kindes geltend zu machen. Der steht dem Kind zu und ein Verzicht darauf ist zurecht sittenwidrig! Kindergeld geht auch dahin, wo das Kind lebt. Ich würde schauen, ob das mit Dir und Deiner Tochter klappt und dann würde ich auch das angehen. Inwieweit die Gefahr bestehen könnte, dass dies ein Grund für die Mutter ist, mit ihrem Recht auf Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes alles aus Monitären Gründen rückgängig zu machen, ist nur für Dich ansatzweise einschätzbar und ein abzuwägendes Risiko. Das wirst Du im Gespräch mit ihr herausfinden. Es gibt ja nun auch Elternteile, denen sehr klar ist, dass Eltern minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind und die dieser Pflicht recht selbstverständlich nachkommen. Das würde ich mit der Mutter besprechen und entsprechend handeln oder auch nicht. Infos hierzu beim JA Abteilung Beistandschaften.
derjenige, bei dem ein Kind (bis 12 glaube ich) lebt, hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung über Ganztagsschule, KITA oder Tagesmutter. Dies ist beim JA Abteilung Tagespflege zu regeln.
gemäß $ 16 SGB VIII hat jeder, der im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen steht, sich beim JA eine allgemeine Beratung zu holen. Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass in der heutigen Zeit die Erziehung von Kindern aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung immer schwieriger geworden ist und will somit präventiv Kompetenzen stärken. Zuständig beim JA meist der ASD (Allgemeine Soziale Dienst). Das JA hat einen Beratungs- und einen Schutzauftrag. Das kann in einzelnen Fällen zu Schwierigkeiten führen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und sich vor allem die Gefahr in Kooperation mit den Eltern nicht abwenden lässt. Aber das sind dann gravierende Problematiken. Aufgabe des JA ist auch da zunächst die Hilfestellung.
Um bei Dei er Frage zu bleiben, Du hast einen Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen Deine Tochter betreffend bei dem JA, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Also bald an Deinem Wohnort.
Ansonsten hat Carsten recht, hinsichtlich der Absprachen mit Deiner Ex zählt, was IHR wollt. Das JA ist lediglich ein Beratungsangebot für Euch beide oder jeden von Euch.