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Hallo Forum,
nachdem in gewohnt selbstgefälliger "Rabulistik ihres Advokatentums" die Richter am Kammergericht Tucholski,Hartung und Dr.Zivier die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Beibehaltung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter verweigerten
vgl.: http://www.carookee.com/forum/Elternforum/3/Sorgerechtapartheid_Ein_stinkendes_Osterei_vom_Kammergericht.30639821.0.01103.html
hat die Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner über meinen Antrag auf umfassende, konkrete und vollziehbare Regelung des Umgangs mit meiner nichtehelichen Tochter abschließend mit einem Ausschluss des Umgangsrechts bis zum 31.Mai 2015 entschieden.
Statt einer Begründung gibts es die üblichen Tautologien zu lesen.
Mit einem Offenen Brief wandte ich mich an die Richterin Dr.Wahsner und alle Richterinnen, die wie sie, trotz der neuen Rechtslage, zu der die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Deutschland gezwungen hatte, immer noch Kinder den Vater nehmen.
http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/
Ich meine, dass die Hinnahme der sogenannten Antragslösung zur Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Akzeptanz der Diskriminierung von Vätern als minderwertige Elternteile darstellt. Die Aufgabe der Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht von Anbeginn aufgrund politischer Wetterlage stärkt die Rechte von Vätern sowenig wie sie Kinder vor weiteren Schädigungen durch Gerichtsbeschlüsse (wie o.a.) schützt.
Mit der geschaffenen Situation werde ich meinen Frieden nicht schließen.
Gruß
Papa Gert