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Hallo Claudine,
mein Beitrag befasst sich weder mit meinen Erwartungen an die schwarze Zunft noch mit der Frage, wie ich entscheiden würde.
Zudem ist mir auch kein Naturgesetz bekannt, wonach Kindern im zwölften Lebensjahr der Umgang mit anderen Menschen, insbesondere ihren Vätern, zu unterbinden ist. So denken einzig Advokaten und ihre Komplizen.
Mein Statement lautet vielmehr:
Der Verzicht auf die Forderung nach der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt (wie offensichtlich auch vom VAFK mitgetragen) ist nicht allein schon deshalb gerechtfertigt, weil es, nach der Ohrfeige vom EuGHMR, ein paar Scharlatanen und Demagogen gelungen ist eine (diskriminierende) Antragslösung im deutschen Familienrecht zu installieren und über "Mehr Rechte für Väter" zu schwadronieren.
Ein zur Schlachtbank geführtes Schaf rettet die Möglichkeit einer Antragstellung beim Metzger nicht vor der Verarbeitung zu Wurst...
Gruß
Papa Gert
http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html