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Allen Lesern einen ermutigenden Start ins Jahr 2015 und eine stabile Gesundheit !
Fast müsste ich annehmen das Forum habe sich überlebt.
Der letzte Beitrag datiert auf den 15.12.2014 - ein lebendiges Forum sieht für mich anders aus.
Oder sind alle Probleme im deutschen Familien(un-)recht beseitigt ?
Die Anwaltsauskunft
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/847/gemeinsames-sorgerecht-auch-bei-zerstrittenen-eltern/
informiert über eine Entscheidung des OLG Brandenburg (AZ:13 UF 175/13) zum gemeinsamen Sorgerecht auch bei zerstrittenen Eltern.
Auch in diesem Magazin ist die (Anwalt?-) Diskussionsbereitschaft dürftig.
Interessiert die Forderung nach gemeinsamer elterlicher Sorge ab Geburt nicht mehr ?
Mein Diskussionsbeitrag :
Als Vater eines nichtehelichen Kindes, dem von Beginn seiner Elternschaft durch die Mutter des gemeinsamen Kindes und attestiert durch zahlreiche Familienrichterinnen und Richter, die Herstellung und Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts verwehrt wird, finde ich die Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall interessant, weil sie zwangsläufig zu folgender Frage führt:
Wenn bei der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts der Elternstreit nicht beendet würde, da die das Kind beeinträchtigenden Ursachen bestehen blieben, wäre es da im Umkehrschluss nicht folgerichtig, den, aufgrund der der Mutter eingeräumten Vormachtstellung, zu erwartenden, sich ungünstig auf das Wohl des Kindes auswirkenden Streit nicht mit einander verheirateter Eltern von vornherein durch rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und Gleichberechtigung beider Elternteile, durch gemeinsame sorgerechtliche Verantwortung von Anbeginn, die Grundlage zu entziehen anstatt die andauernde Praxis der Väterdiskriminierung und Sorgerechtapartheid fortzusetzen?
http://sorgerechtapartheid.de/aktuelles.html