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Im Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Az.:133 F 9352/13) wurde meine elfjährige Tochter (das ist gesetzlich vorgeschrieben) von der verfahrensführenden Richterin am Landgericht Hückstädt-Sourial am 15.Oktober 2013 angehört.
Auszug aus dem sogenannten Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung:
Der Kindesvater erklärt:
Ich bin gegen eine Anhörung von L. ohne dass sie einen rechtlichen Beistand hat.
Die Kindesmutter erklärt:
Ich habe keine Bedenken,dass sich das Gericht L. alleine anhört.
L. wird allein von der Richterin im Sitzungssaal angehört.Sie erklärt:
Ich bin schon oft bei Gericht gewesen.Dazu habe ich keine Lust mehr.Ich weiß,warum ich heute wieder da bin.Der Vater möchte mitbestimmen,wo ich z.B. zum Arzt gehe.Ich will das aber nicht.Beim Umgang wollte ich gerne ins Labyrinth gehen.Das ist bei ihm in der Nähe.Er hat aber was anderes gemacht, er will immer nur zu sich nach Hause.Das hat mir nicht gefallen.Der letzte Umgang war unfreundlich,seine Hunde haben mich angesprungen.Ich will ihn auch nicht wieder sehen.Ich bin jetzt in der 6.Klasse.Meine Mutter und ich haben uns auch schon eine Schule ausgeguckt und die Lehrer haben mehr Ahnung, als der Vater.Ich will keinen Kontakt zu meinem Vater.Ich bin gut in Kunst.
Auf die Frage,ob sie nicht ihrem Vater ein Bild mal malen möchte,lehnte sie dies strikt ab.Mir ist es auch ganz egal, ob er sich freut oder nicht.Sie erklärte, dass sie ihren Vater heute nicht einmal begrüßt hat.
Das Ergebnis der Kindesanhörung wurde den Erschienenen bekannt gegeben.
Am Schluss der Sitzung beschlossen und verkündet:
Es ergeht eine Entscheidung im Dezernatswege.
Hückstädt-Sourial Nobiling
Auszug Ende
Was in Sitzungsprotokollen so alles drinsteht bzw. verschwiegen wird setze ich als bekannt voraus.
Ergänzend ist anzumerken, dass die in Schwarz gewandete Dame während der Anhörung auf einem Podest über dem Kind thronte, das „Gedicht“ des Kindes freudig aufnahm und lediglich eine idiotische Frage stellte.
Das Ganze dauerte dann auch von 11:47 Uhr (L.betritt den Sitzungssaal) bis 11:51 Uhr (L.verläßt den Sitzungssaal) und schwups war der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge „erledigt“.Dazu demnächst noch mehr.
Meint Ihr nicht auch, dass die Qualität der Anhörung mächtig gewaltig ist (Dummheit einer Richterin ist kein Ablehnungsgrund) ?
Wurde hier nicht meine mdj.Tochter als Zeuge gegen sich selbst und ihre naturgegebenen Interessen von der Richterin instrumentalisiert und juristisch missbraucht ?
Gruß von
Papa Gert