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Hallo zusammen,
ich habe von meiner Tochter erfahren, dass bei ihr eine kieferorthopädische Behandlung ansteht, der Therapieplan wird wohl gerade erarbeitet - sie war vor den Ferien beim Arzt. Von meiner Ex werde ich das wohl nur erfahren, wenn sie mich als Zahler braucht....
Ich habe mich daher am Wochenende ein wenig schlau gemacht und einige interessante Informationen gefunden. Zum einen grundsätzliche Infos der Stiftung Warentest (das pdf hänge ich mal an), zum anderen ein Urteil des OLG Frankfurt, das wie ich finde, recht aussagekräftig ist. Nur mit (schriftlicher) Zustimmung des Bar-Unterhaltspflichtigen zu einer Therapie, deren Kosten von der Kasse nicht übernommen werden, handelt es sich um Sonderbedarf!
http://www.unterhalt24.com/blog/2011/04/g-frankfurt-kieferorthopaedische-behandlung-sonderbedarf-nicht-immer-vom-unterhaltspflichtigen-zu-erstatten/
In meinem Fall bin ich ja mal gespannt, ob und was da auf mich zukommt. Meine Ex verehrt die Götter in weiß und es bleibt abzuwarten, ob sie deren Therapievorschlägen (s. TEST-Artikel) ohne Hinterfragen zustimmen wird.
Schönen Tag noch,
freffi
Dateianlagen:
Test - Kieferorthopädie.pdf (595 kByte)
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