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Hallo suessstueck,
Ihr dürft aus Gründen des Vertrauensschutzes den bisher regelmäßig gezahlten Betrag nicht kürzen. Aber Ihr braucht ihn nicht zu erhöhen.
Im Urteil steht: "... höchste Stufe DT Alter 0-5 Jahre"
Das zählt.
Mehr nicht.
Es ist nicht Eure Aufgabe zu ergründen, ob und was das Gericht damit gemeint haben könnte. Die Aussage ist eindeutig. Meine DüTab für 2013 nennt einen Zahlbetrag von 415 € für die höchste Stufe (10) der DüTab für Kinder der Altersklasse 0 - 5 Jahre. Dies ist der für Euch relevante Betrag. Alles darüber ist freiwillig.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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