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Hallo erstmal an die Teilnehmer in diesem Forum!
Ich habe mich wirklich schlau gemacht zum Thema Unterhalt, finde aber für unseren Fall nichts Verwertbares :-(. Daher hoffe ich natürlich, dass es hier Jemanden gibt, der etwas Ähnliches durchgemacht hat.
Folgendes:
Das Kind, für welches Unterhalt bezahlt wird, wird im Oktober 18 Jahre alt.
Da es weder Kontakt zur KM noch zum Kind gibt und sie das alleinige Sorgerecht besitzt, sind wir natürlich darauf angewiesen, dass man Auskunft darüber bekommt, was das Kind eigentlich so treibt...
Mit 17 1/2 wird davon ausgegangen, dass es entweder zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.
Eine Schulbescheinigung wurde angefordert - keine Reaktion! Weder Kind noch Mutter (Beide angeschrieben mit Einschreiben/Rückschein) rühren sich...
Was ist zu diesem Zeitpunkt möglich und sinnvoll?
Kann jetzt eine Stufenklage eingereicht werden, obwohl das eigentliche Abänderungsbegehren ja erst im Oktober mit Eintritt in die Volljährigkeit ist (wir setzen mal einen Schulbesuch voraus)?
Oder kann man, eventuell auch formlos ohne Anwalt eine Auskunftsklage einreichen?
Wer trägt die Kosten, wenn zwischenzeitlich eine Info kommt?
Wer trägt die Kosten wenn Kind/Mutter keine PKH bekommen, weil sie keinen Anspruch haben?
Welche Kosten entstehen überhaupt?
Die Mutter lebt von Rente, wieviel ist völlig unbekannt... Es ist also eh wahrscheinlich, dass wir im Oktober, sollte das Kind weiter zur Schule gehen, ohnehin voll weiterzahlen müssen. Das wird natürlich dann auch ohne Wenn und Aber gemacht!
Mir ist bekannt, dass eine Abänderungsklage ja eh nur anzuwenden ist, wenn das Kind zum Beispiel in der Ausbildung ist. Aber ohne Info weiß man ja auch nicht, ob die wirklich Sinn macht :-(.
Da Mutter und Kind ca. 500km entfernt wohnen, können wir leider nicht mal eben vorbei schauen...
Vielen lieben Dank fürs Lesen und die Antworten, die hoffentlich zahlreich kommen :-)
Gruß
KikiDee