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Hallo an alle!
Wenn ich das mit dem Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt richtig verstanden habe, orientiert sich dieser an den ehepraegenden Verhaeltnissen. Diese sind zunehmend auch von Entwicklungen gepraegt, die Spiegelbild unserer Gesellschaft sind: berufliche Chancengleichheit fuer Maenner und Frauen, gleichmaessige Uebernahme familiaerer Verpflichtungen (Kinderbetreuung, Haushaltsfuehrung) durch beide Elternteile etc.
Auf dieser Linie gibt es wohl schon vereinzelte FamG-Entscheidungen, die nach einer Trennung (und Scheidung) auch bei einer Betreuung kleiner Kinder (KiGa, Grundschule) eine (zumindest Teilzeit-) Erwerbsobliegenheit festlegen. Dies meist in den Faellen, in denen waehrend der intakten Ehezeit Kinderbetreuung und Beruf in Einklang gebracht wurden. D. h., wenn es ehepraegend war, dass der hauptsaechlich kinderbetreuende Elternteil erwerbstaetig war, dann ist ihm auch nach der Trennung (und Scheidung) zuzumuten, neben der Kinderbetreuung zumindest in Teilzeit erwerbstaetig zu sein (gerade dann, wenn es dem anderen Elternteil nicht moeglich ist, genuegend Geld fuer alle an Land zu ziehen).
OLG Naumburg, 30.01.1997 - 3 UF 28/96
OLG Hamm, 07.09.2000 - 4 UF 25/00, in: [i]FamRZ[i] 2001, 228.
Geht man demnach einmal aus von BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95, FamRZ 1997, 873:
Der kinderbetreuungsbedingte Unterhaltsanspruch im Sinne von § 1570 BGB ist "sowohl dem Umfang nach als auch zeitlich begrenzt nur insoweit und solange gegeben ..., als die Belange des Kindeswohls es erfordern".
und vergleicht die Situationen alleinerziehender Elternteile (weil sie z. B. verwitwet sind oder der andere Elternteil nicht belangbar ist), bei denen die Kinder in Kindertagesstaetten, Horten und Ganztagsschulen gehen, dann wird ja in diesen Faellen auch nicht davon ausgegangen, dass damit die *Belange des Kindeswohls* gefaehrdet sind.
Warum gilt es also meist noch als unzumutbar, dem Elternteil aufzuerlegen, zumindest halbtags arbeiten zu gehen, wenn das Kind in einer Uebermittagbetreuung (KiTa, Schule) aufgenommen ist?
Es geht hier ja nicht darum, sich um den Unterhalt zu druecken, sondern dem Umstand gerecht zu werden, dass Politik und Gesellschaft mehr Kinderbetreuungsplaetze fordern, damit insbes. die Frauen Beruf und Familie miteinander vereinbaren koennen. Diese Maxime scheint dann aber im Moment der Trennung ueber Bord geworfen und die gerade geschaffenen Kinderbetreuungsplaetze obsolet zu werden. Widerspricht sich das nicht?
Ich freue mich auf eine spannende Eroerterung.
Ciao, Andreas
Kleinkinder (bis 8 J.) betreuende Elternteile sollten ...
Kinderbetreuungsangebote wahrnehmen und einer Teilzeitbeschaeftigung nachgehen. |
weiterhin keiner Erwerbsobliegenheit unterliegen. |