Warum gilt es also meist noch als unzumutbar, dem Elternteil aufzuerlegen, zumindest halbtags arbeiten zu gehen, wenn das Kind in einer Uebermittagbetreuung (KiTa, Schule) aufgenommen ist?
Genau da liegt der Denkfehler, Andreas. Die Richter gehen von einer nichtberufstätigen Mutter bei ihrer Bewertung der Erwerbsobliegenheit aus. Auf dem gleichen Gebiet liegt noch ein anderes Paradox täglicher "Recht"sprechung. Nämlich die, daß nach Gesetz den Kindern beide Eltern nach Trennung/Scheidung erhalten bleiben sollen, andererseits die Kinder nach Trennung/Scheidung neben dem Vater nicht auch noch die Mutter verlieren(!) sollen.
Da Müttern in ihrer Lebensplanung aber keine Beschränkungen auferlegt werden sollen, gibt es für sie keine Verpflichtung, tagsüber zuhause bleiben zu müssen. Nicht umsonst haben viele Mütter so viel Zeit, den Alten zu drangsalieren, wenn sie morgens den Nachwuchs in der KiTa untergebracht haben und dann aus Langeweile beim Arzt, Frisör oder eben Anwalt sitzen.