Aktive und ehemalige Soldaten, die ehrenhaft aus dem Dienst entlassen wurden, haben das Recht, das neue Veteranenabzeichen zu tragen.
Das Abzeichen erhalten aktive und ehemalige Soldaten auf Antrag. Aktive Soldaten wenden sich an Ihren Disziplinarvorgesetzten oder Kompaniefeldwebel. Ehemalige Soldaten und Reservisten können sich an die Abteilung VI des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden. Auf dessen Internetseite wird das Antragsformular zum Download bereitgestellt.
Das Abzeichen ist kein militärisches Ehrenzeichen (vergleichbar dem Ehrenkreuz oder der Einsatzmedaille). Es darf daher ausschließlich an der Zivilkleidung getragen werden. Dies entspricht auch dem Zweck des Abzeichens: Es ist Symbol der Verbundenheit und Identifikation mit der Bundeswehr und verleiht den Veteranen mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft.