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Zugelassene Gewerbeküche

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Autor Beitrag
Sabine
Stammgast


Beiträge: 41
Ort: Kleinwallstadt/Bayern/TFK250


New PostErstellt: 15.06.11, 09:47  Betreff: Zugelassene Gewerbeküche  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Und da ist sie schon, meine erste Frage.

Was ist ,per Definition, eine zugelassene Gewerbeküche ??

Wäre,z.B. , eine angemietete 1-Raum-Wohnung, ausgestattet mit:


Zwei Kochherden
Waschbecken
Kühlschrank
Gefrietruhe
2-3 Tische ( für die Zubereitung )
2-3 Regale ( zur Aufbewahrung )

geeignet um als o.g. Küche abgenommen zu werden ? Oder müßen da noch andere Kriterien beachtet werden ?

Und nun noch eine andere Frage, wir haben jetzt :

  • den Reisegewerbeschein
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • das Polizeiliche Führungszeugnis
_-den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
- den Auszug des Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht beantragt,

Für das Gesundheitszeugnis haben wir einen Termin beim Amtsarzt.

Was fehlt uns noch ? Welches Amt müßen wir mit unserer Gegenwart noch beglücken ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten !!!!


Sabine & Gero


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Administrator

Beiträge: 603
Ort: Merseburg

Welche Feldküche betreibst du?: 57/5 und TFK 250


New PostErstellt: 15.06.11, 21:08  Betreff: Re: Zugelassene Gewerbeküche  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr zwei

nun geht er los der Amtsschimmelmarathon.  hi,hi,hi.
Also wenn Deine Wohnung bis 180 cm hoch gefließt ist, der Fußboden einen Bodenabfluß hat und am Ende der Abflußleitung auch noch ein Fettabscheider und Idealerweise einen Stärkeabweiser hat, ist Deine Gewerbeküche fast komplett.

An Genehmigungen müßte es reichen! (Da hat der Amtsschimmel ja schon richtig an Dir verdient)




LG Barny

"Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen..."

"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind.
Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
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