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Beantragung eines Reisegewerbescheins.

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Seeschwalbe
Dauerschreiber


Beiträge: 124
Ort: NRW ganz oben

Welche Feldküche betreibst du?: Progress 57/5

New PostErstellt: 14.01.12, 01:14  Betreff: Re: Beantragung eines Reisegewerbescheins.  drucken  weiterempfehlen

Hallo Zusammen!

Belas Ausführungen ist nicht viel hinzu zu fügen.
Hier habe ich einmal eine kleine Aufstellung der Kosten gemacht, die sich von der Beantragung bis zur Ausstellung der Reisegewerbekarte (NRW) angehäuft haben. Alle hier genannten Dokumente mußten im Rathaus vorgelegt werden:

  • Infektionsschutz-Belehrung (Gesundheitsamt) - 25 €
  • Hygiene-Belehrung (IHK) - 54 €
  • 2 Passbilder - 10 €
  • Steuer-Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Finanzamt) - kostenlos !!!
  • Auszug a.d. Gewerbezentralregister - 13 €
  • Polizeiliches Führungszeugnis - 16 €
  • Ausstellungsgebühr Reisegewerbekarte (unbegrenzt) - 300 €

Insgesammt sind das 418 € Ausgaben und ein Zeitraum von 5 Wochen von der Beantragung bis zur Ausstellung.

Nach Auskunft des Verwaltungsbeamten ist eine Reisegewerbekarte deshalb so teuer, weil man sich mit der Karte außerhalb des Gebiets des zuständigen Finanzamtes bewegt. Durch die Dokumente muß belegt werden, daß man ein "ordentlicher Bürger und Steuerzahler" ist.

Mit einer "normalen" Gewerbeanmeldung fährt man wesentlich preisgünstiger. Lediglich die Verwaltungsgebühr (26 €) ist zu berappen. Hierbei muss allerdings der Firmenhauptsitz im Einzugsbereich des zuständigen Finanzamts liegen. Bleibt man also ortsgebunden oder bewegt sich nur in den benachbarten Gemeinden, ist der normale Gewerbeschein vollkommen ausreichend. Will man jedoch die Möglichkeit haben, bundesweit auf Wochenmärkten, Jahrmärkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen präsent zu sein, ist grundsätzlich die Reisegewerbekarte notwendig. Sie wird normalerweise gleich bei der Anmeldung zu einem Markt oder einer Veranstaltung angefragt.

Noch ein wichtiger Punkt:

Direkt nach einer "normalen" Gewerbeanmelung prasselt geradezu ein "Formular-Regen" auf den frisch gebackenen Existensgründer herunter. Möchte man, das der mal wieder aufhört, ist es wichtig. vor allem beim Bogen vom Finanzamt das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen. Hier wird man gefragt, ob man als "Kleinunternehmer" besteuert werden will, oder "Vorsteuerabzugsberechtigt" sein möchte.

Ich kann nur jedem raten, der vorerst nicht mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr erwartet, sich für die Kleinunternehmer-Regelung zu entscheiden!
Im Klartext bedeutet das folgendes: Der Kleinunternehmer handelt wie eine Privatperson. Er bezahlt bei jedem Einkauf die 7% bzw. 19% Mehrwehrtsteuer und schlägt diesen Steuersatz seinerseits auf das Endprodukt (z.B. die Erbsensuppe) drauf. Am Ende des Jahres macht man dann eine Einnahme-Überschussrechnung auf und zahlt Steuern auf den Gewinn (sofern es einen gibt ...). Der Aufwand für den Papierkram ist minimal und praktisch von jedermann selbst zu bewältigen.

Anders beim Vorsteuerabzug:

Ist man Vorsteuerabzugsberechtigt bezahlt man die Mehrwertsteuer nicht sofort, sondern verrechnet sie mit dem Finanzamt sobald man die Ware verkauft hat. Das ist dann sinnvoll, wenn man mit teuren Waren handelt. Ein Autohändler z.B. ist froh, daß er nicht bei jedem Wagen die 19% Mwst. direkt beim Einkauf bezahlen muß, sondern erst, wenn er den Wagen verkauft hat. Bei einer Dose Erbsensuppe sieht das ganz anders aus. Hier hat der Papierkrieg überhaupt keine Vorteile.

Hat man die Vorsteuerabzugsberechtigung gewählt, muß man nämlich im ersten Jahr der Selbständigkeit jeden Monat (!) eine Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt abgeben, in den folgenden Jahren dann vier mal jährlich - zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres. Dieser Papierkram frisst unglaublich viel Zeit und ist ohne Hilfe, neben der Alltagsarbeit kaum zu erledigen. Ein Steuerberater kostet aber wieder viel Geld - das man gerade in der Anfangsphase nicht hat. Das Dumme dabei ist: Man kann nicht einfach wieder zur Kleinunternehmer-Regelung zurück wechseln, sondern ist 5 Jahre lang an seine Wahl gebunden - auch dann, wenn man nachweislich keine 1000 € Umsatz im Monat hat. Umgekehrt verliert man automatisch die Kleinunternehmer-Regelung, wenn man jährlich mehr als 100.000 € Umsatz macht. Aber dann kann man sich den Steuerberater leisten ...

Schönen Gruß

Ingo




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LaszloBela
Stammgast


Beiträge: 36
Ort: Hunsrück

Welche Feldküche betreibst du?: Progress 57/4


New PostErstellt: 19.06.10, 07:15  Betreff: Re: Beantragung eines Reisegewerbescheins.  drucken  weiterempfehlen

Moin Klaus,

wenn Du ausserhalb einer festen Verkaufsstelle Waren oder Dienstleistungen anbietest (die nicht vorher bestellt wurden). Dies gielt für Schausteller wie für "fliegende Händler" oder auch Haustürvertreter, die ohne vorheriger Terminvereinbarung antreten.

Wichtig ist auch, dass der Standord regelmässig gewechselt wird, sonst wird es als feststehendes Gewerbe eingestuft und Du brauchst eine "übliche Gewerbekarte. Solange Du kein Alkohol anbietetst (auch nicht zum mitnehmen) ist auch keine Konzession (Gaststättenerlaubnis) gefordert.
Solange Du nur kurzeitig Lebensmittel an rasch ändernden Orten anbietest, bist Du auch von der Reisegewerbekarte befreit. http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55a.html Ziff. 9

Eine Reisegewerbekarte kann auf bestimte Tätigkeiten / Angebote beschrnänkt bzw. mit Auflagen versehen werden. Diese nönnen nachträglich immer noch angepasst werden. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung der erteilenden Kommune.

Beantragen musst Du die Karte in Deinem Heimatort, gültig ist sie dann bundesweit. Wenn Du zyklisch wiederkehrende Plätze in anderen Kommunen, Kreisen besuchst, können dort dennoch bau- oder gesunheitsamliche Auflagen einzuhalten sein. In aller Regel ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nicht mehr erforderlich - es sei denn, Du agierst ausserhalb der im Reisegewerbeschein festgehaltenen Tätigkeiten/Angebote/Auflagen. Manche Gewerbeämter betrachten mehr als drei mal monatlich wiederkehrende gleiche Standorte als geringen festen Standort und somit festen Standort. (So mir geschehen) wodurch eine geringe einmalige Gewerbegebühr erhoben werden kann - Sparzwang macht erfinderisch.

Grundsätzlich ist emfpfehlenswert sich bei "externen" Kommunen insbesonder in anderen Landkreisen vor der ersten Stellung über die bau- und gesunheitsamliche (ggf. auf gewerbe-) -rechtliche Sachlage zu informieren. Ich frage sie vorher an und hole mir das (OK) Lebensmittelk.- wollen häufig gern bei Antritt "einen Bllick" werfen - aber auch nicht immer (Termindruck). Dies gilt auch bei "offenen" Veranstaltungen wie Messen usw. (Bei Indoorveranstaltungen mit der Feldküche (Gas) kann auch eine feuerrechtliche Freigabe erforderlich sein)

Die Beantragung muss persönlich und mit folgenden Unterlagen erfolgen:
• Aktuelle/s Lichtbild/er
• Personalausweis bzw. Pass (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung)
• Polizeiliches Führungszeugnis
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zusätzlich, je nach Gemeinde/Stadt, Art der Tätigkeit und wenn vorhanden:
• Handelsregisterauszug
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
• Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
• Gesundheitszeugnis

Gerade wegen der amtlichen Papiere (Führungszeugnis / Zetralauszüge) kann eine Erteilung zwischen 10 Tagen und mehreren Wochen dauern.

Es gibt keine bundeseinheitliche Gebührenordnung, so dass jede Kommune ihre eigenen Gebühren erheben kann. An verschiedenen Stellen im Internet liest man von Jahresgebühren (zw. 15 und 200 €) oder auch einmalligen Gebühren (zw. 75 und +500 €).

Eine Reisegewerbekarte kann nur dann aberkannt / ungültig werden, wenn man die persönliche / moralische Eignung für eben dieses Gewerbe nicht mehr mitbringt bzw. vorsätzlich und maßgeblich gegen die eingetragenen Tätigkeitn/Angebote/Auflagen zuwiederhandelt. Dies kann z.B. auch dann passieren, wenn Dir das Ausüben Deines Gewerbes in anderen als der Deinen Koumune/Landkreis auf Grund eklatanter Verstöße oder Nichtbeachtung "derer Auflagen" untersagt wurde.

Hier mal, was unter dem Reisegewerbeschein verboten ist, anzubieten http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html

Ich hoffe, geholfen zu haben - sonst setzt Dich mal mit Deinem Gewerbeamt in Verbindung und frag mal nach.


____________________
Mit den besten Grüssen Dein / Ihr / Euer
Bela
Zwei meiner beliebtesten Zitate:
Erich von Däniken - Die Neugierde ist Bestandteil der Intelligenz, der Neugierde verdanken wir unser gesamtes Wissen.
-------
Bertrand Russell - Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein.
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Erbsenbomber
Junior-Mitglied


Beiträge: 15
Ort: Magdeburg

Welche Feldküche betreibst du?: 180/72


New PostErstellt: 18.06.10, 20:27  Betreff:  Beantragung eines Reisegewerbescheins.  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo ihr erfahrenen Gulasch und Erbsenkanoniere,

heute möchte ich euch mal fragen, was so ein Reisegewerbeschein kostet und was ich dazu alles benötige.
Brauche ich den überhaupt?, oder mit was für einer Gewerbeerlaubnis seid ihr unterwegs?

Danke für eure antworten Klaus

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