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Admin
Administrator
Beiträge: 603
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Erstellt: 10.07.10, 20:45 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot |
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| | gulaschkanone22
| »schrieb am 07. März 2010 18:41 « | |
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Hallo Kollege ab einem zulässigem gesamtgewicht von 3,5 tonnen bekommst du da eventuell probleme, ist dein eisenschwein auf der orginal lafette verbaut ?? weil dasnn hast du schon ein problem wegen der ungebremsten masse. die bei deinem bulli auch nicht höher sein dürfte als 750 kg. und wozu eine hängerzulassung als imbiss?? lass es umschreiben als küchenfahrzeug, so wurde mir mal geraten. ich ziehe meine fkü (auch nen eisenschwein) aber auf einem anderen fahrgestell auch gelegentlich mit meinem Pick Up und dr hat schon alleine ein leergewicht von 3000 kg ergo überschreite ich die 3,5 tonnen locker. Falls dich je ein Polizist anhalten sollte, so frage ihn doch wo es geschrieben steht lächele ich für meine person hatte da noch nie ein problem mit. ie anzahl der achsen hat soweit ich es weis keinen einfluß auf das sonntagsfahrverbot, sonder nur lkw mit oder ohne anhänger über 3,5 tonnen zulässigem gesamtgewicht
LG Barny
"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
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