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In unserer Feldküchen und Gulaschkanonenplauderecke, finden ihr nicht nur Informationen zu allgemeinen Fragen rund um die Feldküche, sondern ihr findet auch einen Stammtisch, der euch garantiert auf alle Fragen eine Antwort gibt.
Also: relevant für ein Fahrverbot ist, mit einem LKW über 3,5to zGg (solo oder auch mit Anhänger) oder mit einem LKW(auch mit einem als LKW zugelassenem PKW) inklusive Anhänger unterwegs zu sein (das zGg spielt hierbei keine Rolle)! Dies ist auch der Grund, weshalb ich meinen "G" nicht als Lkw zugelassen hab, so kann ich damit auch Sonntags mit Anhänger unterwegs sein. Also: Vorsicht bei den Ordnungshütern!
Beste Grüße aus dem Odenwald
Klaus
LG Barny
"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."