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Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....

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Welche Feldküche betreibst du?: 57/5 und TFK 250


Salatluder

»schrieb am 17. März 2010 09:50 «


Hey Barny,

vielen Dank für die Mühe, Die Du Dir gemacht hast. Im Grunde hast Du Recht. Aber dass Lebensmittelgesetzt ist 100% und schon Auslegungssache des Kontrolleurs. So, mein Sachverständiger setzt 120% um und der meiner Eltern halt nur 60! Verstehst Du was ich damit sagen will? Noch ein Beispiel zwischen Beamter und Mensch: Ich bin neulich mit ca. 80 durch die City gepfiffen und kam natürlich prompt in ne Polizeikontrolle. Ich hab den Polizisten dann erklärt dass ich normalerweise anständig fahre, ich aber im Kofferraum meinen vergifteten Hund liegen habe, der wenn er nicht bald in die Klinik kommt stirbt! Was mach der Polizist? Packt mich und Hund in sein Auto, schaltet Martinshorn an und rast gemeinsam mit mir in die Tierklinik! Wahrscheinlich durfte er dass nicht einmal! Aber dass war alt kein Beamter sondern ein Mensch. Ein anderer hätte erstmal die ganz große Sause gemacht und mein Hund wäre während dieser im Kofferraum verstorben! Vielleicht blödes Beispiel, aber mit meiner Kanone läuft es halt ähnlich.

Nun zurück: Wir wollten bei diesem Beamten ja nur Dosen öffnen, was ja mit Frischkochen überhaupt nix gemeinsam hat. Und selbst da müssen wir eine Küche vorweisen. Da gibt es kein Gesetzt dafür aber er will, dass so, ansosnten erteilt er mir keine Freigabe, so sein Wortlaut! Barny, da machst Du nix dagegen! So dann gehts weiter. er will dass diese Räume vom Bauamt abgenommen werden als Gewerberaum. Dafür müssen wir einen Bauantrag stellen, zudem die Nachbarn befragt werden, sollte es dann genehmigt werden, müssen wir 2 Parlplätze vorweisen(für Parteiverkehr, den wir nicht haben). Mal ganz davon zu schweigen, dass wir in diesem Haus momentan zur Miete wohnen! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass unser Vermieter amused darüber ist, dass wir ne Gewerbeküche einrichten wollen. Was wir auch nicht tun werden, da es für den Anfang zu teuer ist.
Die Kanone selbst ist bei dem gar nicht so dass Mega Problem, sondern er will zu dieser Kanone ne Gewerbeküche haben, pasta!
So dann hab ich ihm gebeten er möge mir die Auflagen die er hat bitte zu Papier bringen, dass macht er nicht, sondern haut mir dass Lebensmittelgesetz um die Ohren, da stünde ja alles drin! Frau XXX haben Sie es wieder nicht verstanden, oder? Der gibt mir nix schriftliches, er macht es NICHT! Heute kommt ne Mail, dass ich ihm unverzüglich laut § 4 (wo?) zu unterrichten habe, wo ich meine Waren anbiete! Klar, damit er jetzt schon seine Kollegen in den Nachbarlandkreisen scharf machen kann! Ehrlich Barny, dass ganze hat nix mehr mit seinem Job zu tun, der Typ hasst mich, warum auch immer und will mir dass Leben zur Hölle machen! So einfach ist dass!
Ich schreib Dir auch noch ne PN, muss ja damit rechnen, so geil wie der auf mich ist, dass er hier mit liest!

LG Carmen

Ich verbleibe wie immer mit vielen lieben Grüßen aus Oberbayern Eure Carmen

"Ich esse sehr gerne Tofu.......
sofern man es kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!"




[editiert: 14.07.10, 21:38 von Admin]
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Admin

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Barny
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»schrieb am 16. März 2010 20:51 «

Hallo Carmen,

nun muß ich mich glaube auch einmal zu Wort melden um hier mal einiges klarzustellen.
Ich muß dir leider sagen das alle gutgemeinten Ratschläge und wünsche zu deinem Problem von Lothar und den anderen Feldküchenfreunden, leider einen Fehler haben!....im sinne des Gesetzes hatt dein Hygienefuzzi leider Recht (bzw.nur bedingt Recht)
Hier einmal die gültigen Rechtsgrundlagen:

- Verordnung (EG) 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene vom 29.04.2004, in derzeit gültiger Fassung

- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 08.08.2007 (BGBI. I S. 1816, 1817), in derzeit gültiger Fassung

- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000
(BGBL I S. 1045), in derzeit gültiger Fassung


Wichtig liebe Carmen ist auch dieser Satz:

Einrichtungen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden,
müssen so beschaffen sein, dass sie den allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 3 Satz 1
Lebensmittelhygiene-Verordnung und nach der VO (EG) 852/2004 Kapitel III entsprechen.

Der wichtigste Satz aber für dich auf den sich dein Lebensmittelfuzzi beruft, ist:

Es dürfen nur Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, deren Herstellung in von der
Lebensmittelüberwachung kontrollierten Betriebsräumen erfolgt.[/B
]

Und hier nun die Lösung für dein Problem (zumindest in meinen Augen)

Es hießt:
Es dürfen nur Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, deren Herstellung in von der
Lebensmittelüberwachung kontrollierten Betriebsräumen erfolgt.


Du aber möchtest nur Lebensmittel verarbeiten, die von zugelassenen und Überwachten Betrieben Hergestellt wurden.

Die Verarbeitung der Lebensmittel kann er dir nicht Verbieten wenn du alle erforderlichen Bestimmungen beachtest die da heißen:
Anforderungen an den Verkaufsstand bzw. Verkaufswagen

Die Betriebsstätten müssen so gelegen, konzipiert und gebaut sein, dass das Risiko der Kontamination, insbesondere durch Tiere und Schädlinge, vermieden wird.
Sie müssen sauber und instand gehalten werden.
Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:
· Die Verkaufseinrichtung muss
- ein regendichtes, hinreichend abfallendes Dach haben, das an der Verkaufsseite zum Schutz der Lebensmittel gegen Regen und Sonne weit genug übersteht;
- Wände haben, die aus sauberen, wasch- oder abwaschbaren Materialien bestehen;
- über einen befestigten (z.B. betoniert, gepflastert, asphaltiert, PVC-Belag), leicht zu reinigenden Fußboden verfügen
- Verkaufs- und Arbeitstische mit glattem, abriebfestem und korrosionsfestem Belag haben, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
· Es müssen geeignete Einrichtungen zum Reinigen von Arbeitsgeräten vorhanden sein.
Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
· Zum Verkauf bestimmte unverpackte Lebensmittel (belegte Brötchen, Kuchen, Gebäck usw.) sind so anzubieten, dass sie keiner nachteiligen Beeinflussung wie z.B. Anhusten, Berührung durch Kunden ausgesetzt sind.
Glasscheiben, Tortenhauben etc. sind hierfür geeignet.
Senf und Ketchup in der Selbstbedienung sind in geeigneten Spendern anzubieten.
Plastikbesteck ist mit der Grifffläche nach oben zu lagern.
· Kühlbedürftige und leicht verderbliche Lebensmittel müssen bei der vorgeschriebenen Temperatur befördert, gelagert und aufbewahrt werden.
Es müssen ausreichende Kühlvorrichtungen vorhanden sein, diese sind mit Thermometern zur Messung der Lagertemperatur auszustatten.
· Soweit Lebensmittel vor Ort gesäubert werden müssen, muss dafür Sorge getragen werden, dass die jeweiligen Arbeitsgänge unter hygienisch einwandfreien Bedingungen ablaufen.
· In den Verkaufseinrichtungen müssen geeignete Vorrichtungen zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände sowie ausreichende Zufuhr von kaltem und/oder warmem
Trinkwasser vorhanden sein.
· Zur Wasserversorgung verwendete Schläuche müssen als für Trinkwasser geeignet gekennzeichnet sein.

Wenn du das versprichst einzuhalten, bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung er dir das "Verarbeiten von Lebensmitteln" an der Feldküche verbieten will.
Wichtig ist das du unbedingt darauf pochen mußt, das er dir die Ablehnung mit dem genauen Wortlaut und Gesetzestext, schriftlich geben soll.

So da habt ihr was zu lesen wer will kann das Ganze auch als pdf Datei von mir bekommen.
Es nennt sich:
Merkblatt:
Über hygienische Anforderungen auf Volksfesten, Märkten und ambulanter Handel
Stand
26.09.2008
Version: 01.00

So Carmen das war erst mal das Rechtliche, aber ich glaube es ist besser du rufst mich doch noch mal an.
Ich hab zwar nicht so eine behaarte Brust wie Papa-Lothar aber helfen kann ich dir bestimmt.

LG an alle Barny



[editiert: 14.07.10, 21:36 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:34  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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Salatluder

»schrieb am 16. März 2010 17:10 «


Huuuiiiiiiii, ich hab jetzt auch ein Avatar! Sieht doch gleich viel besser aus!

Danke Papa-Lothar für die Bearbeitung! (Mei , also die Smilies find ich so so hübsch!)

Du Lothar, ich glaub dass mit der Signatur hab ich jetzt auch kapiert!

Ich muss unten bei "Signatur" ein Hakerl hinmachen, oder?

VLG Carmen

Ich verbleibe wie immer mit vielen lieben Grüßen aus Oberbayern Eure Carmen

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[editiert: 14.07.10, 21:31 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:30  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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Salatluder

»schrieb am 16. März 2010 17:04 «



Ich hab außerdem noch eine höhere Instanz eingeschaltet, vielleicht können die da was machen. Dass gibts ja nicht, dass es im einem Landkreis geht und im nächsten schon wieder nicht mehr!

Doch dat gibt es : Kopier Euch mal die Antwort von der LGL Bayern hier rein:

vielen Dank für Ihre Anfrage an das LGL. Für Vollzugsmaßnahmen bzw. Beurteilungen direkt vor Ort ist immer die Kreisverwaltungsbehörde, hier also Ihr Landratsamt, zuständig. Wir als bayernweite Landesbehörde können leider keine rechtliche Beratung für Gewerbetreibende übernehmen. Ggfs. können Sie sich hierfür auch noch an einen Privatsachverständigen wenden. Anbei deshalb weiterführende Links zu Privatlaboren in Bayern, die kostenpflichtig Untersuchungen o.ä. durchführen.

VLG Carmen

Ich verbleibe wie immer mit vielen lieben Grüßen aus Oberbayern Eure Carmen

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[editiert: 14.07.10, 21:23 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:23  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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Salatluder

»schrieb am 16. März 2010 13:34 «


Danke Gunnar und Guido! Ich kämpf weiter! Voll lieb von Euch!

Ja Papa-Lothar hat ne Idee, die hatte ich aber auch schon. Mir bleibt wohl nix anderes übrig als mein Geschäft bei meinen Eltern anzumelden. Da hab ich nen normalen Kontrolleur und der sieht dass alles nicht so schwarz. Aber ich hab halt wieder nen Mega bürokratischen Aufwand wegen dem anderen Vollpfosten.!

Ich hab außerdem noch eine höhere Instanz eingeschaltet, vielleicht können die da was machen. Dass gibts ja nicht, dass es im einem Landkreis geht und im nächsten schon wieder nicht mehr!

VLG Carmen



[editiert: 14.07.10, 21:20 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:20  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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kochi

»schrieb am 16. März 2010 11:20 «

hallo carmen,
wenn du denkst es geht nicht mehr kommt vo irgendwo nee miese mucke her!!!
mach weiter!!!
gruß guido




[editiert: 14.07.10, 21:16 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:15  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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schopeng45

»schrieb am 15. März 2010 20:14 «


halt durch carmen, lass dich nicht unterkriegen, es gibt bestimmt eine Lösung. Zapf Lothar noch mal an, oder Barny, die werden Dir bestimmt helfen können.
Ich drück Dir die Daumen.

LG
Gunnar



[editiert: 14.07.10, 21:40 von Admin]
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Salatluder

»schrieb am 15. März 2010 13:29 «


Hey Jungs,

boah ganz schwieriges Thema. Ich bin momentan echt mit den Nerven unten. Der Typ will mir einfach nur mein Leben zur Hölle machen. Heute hat mein Mann mal mit ihm telefoniert um da vielleicht mal ein bißchen die Spannung raus zu nehmen. Er biss auch auf Granit. Er will eine Gewerbeküche, ansonsten erteilt er uns keine Genehmigung. Davor müssen wir aber noch die Bauaufsichtsbehörde kontaktieren, ob wir eine Küche in unser bestehendes Wohnhaus (mitten im Dorf!) überhaupt integrieren dürfen. Dass ist ein richtiger Paragraphenreiter und ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Ich hab dann in Chemnitz bei der Lebensmittelüberwachung angerufen. Die haben mir dann dass gleiche erzählt wir Ihr hier im Forum. Der Herr war echt nett, meinte aber auch, dass da viel Willkür des abnehmenden Beamten dabei sein kann.

WAS SOLL ICH TUN? Zu seinem Chef gehen? Da pinkel ich mir doch selbst ans Bein, oder?

Man ich hab jetzt alles zusammen, freu mich auf meinen 1. Markt, hab die Unterstützung von Euch und meinen Eltern und dann so etwas! Ich bin echt nicht labil, aber ich heul schon wieder!

Dass schlimme ist, mit dem redest Du 2 Stunden und er sagt trotzdem nichts, außer dass er Dich fertig macht, was für eine Scheiß-Idee dass ganze ist.

Zu meinem Mann sagte er noch, dass ich ein wenig doof bin und ja alles nicht versteh und falls wir doch kochen sollten, zeigt er uns sofort an! Halt wirklich auch ein menschliches Schwein!

Nochmal ganz kurz zu mir: Ich bin ja gelente Hotelfachfrau, hab meine Meisterprüfung gemacht und bin momentan in einer Truppenküche in einer Kaserne in Bayern zur Einhaltung des Qualitätsstandartes zuständig. Bei uns gehen am Tag ca. 2000 Essen raus. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass ich schon Ahnung von dem ganzen habe! Vielelicht ist dass das Problem?

Vielelicht wißt Ihr weiter, ich nicht mehr!

Lieber Lothar, vielen Dank auch nochmal für dass nette Telefonat neulich. Es war echt schön, dass ich mich mal bei Dir ausheulen konnte. Aber wie Du liest, bin ich leider noch kein Stück wieter gekommen. Trotzdem, schön dass Du für mich da warst.

LG an Alle kochenden, man ich beneid Euch so!

Carmen




[editiert: 14.07.10, 21:10 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:09  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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Kuechenbulle
»schrieb am 15. März 2010 08:04 «

Howdy,

wie definiert sich "Gewerbeküche" ? Wird dieser Ausdruck der Einfachheit halber nur im Forum verwendet oder gibt es das irgendwo zum nachlesen, weil sich die Herren Kontrolleure darauf berufen?

Ist es nicht einfach nur so, das von Amts wegen darauf geachtet wird, das Nudeln z. B. im Siebdurchsatz nicht einfach vor der Garage auf dem Boden mit Wasser aus einem Bauhaus- oder Gardenaschlauch gespült werden?(Genannter Aktion durfte ich beiwohnen).

Soll also durch gewisse Auflagen nicht einfach nur ein gewisses Grundmass an Hygiene erzwungen werden? Die tatsächliche Umsetzung oder Anwendung der Auflagen ist ein anderes Thema, allein die Belehrung nach dem IfSg §43 spottet eigentlich jeder Beschreibung.

Gruss Küchenbulle


[editiert: 14.07.10, 21:07 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:06  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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schopeng45

»schrieb am 14. März 2010 23:25 «


nicht nur Du Barny. Ich auch.



[editiert: 14.07.10, 21:05 von Admin]
New PostErstellt: 14.07.10, 21:05  Betreff: Re: Ich bin mir unsicher ob ich kochen darf....  drucken  weiterempfehlen

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