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57/5 Prüfungen

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rhflieger
Junior-Mitglied


Beiträge: 15


New PostErstellt: 17.03.18, 09:30  Betreff: 57/5 Prüfungen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Gemeinde,

ich habe verschiedene Aussagen zu zwingenden Prüfungen für die 57/5 und bin ziemlich verunsichert. Daher an alle:
  1. Müssen die Kessel gemäß Druckkesselverordnung geprüft werden? Wenn ja we oft?
  2. Muss die Kochbadflüssigkeit regelmäßig getauscht werden? Wenn ja wie oft?
  3. Müssen die Oval-Einzelbrenner auch geprüft werden, wenn ja nach welcher Vorschrift?

Kennt jemand Adressen für meine Probleme im Großraum Ulm?

Danke für eine Hilfe


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DarthBarco
Junior-Mitglied


Beiträge: 12


New PostErstellt: 17.03.18, 11:31  Betreff: Re: 57/5 Prüfungen  drucken  weiterempfehlen

Servus,
das einzige was ich Dir raten kann ist die Kochbadflüßigkeit alle zwi Jahre zuwechseln und in der Zwischenzeit im Auge zu behalten.

Da meine erst im August restauariert wurde kann ich Dir die restlichen Fragen nicht beantworten.

Wenn ich Probleme habe wende ich mich an´s Feldküchencenter Weißenfels.

Man liest sich
Ralf

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Admin

Administrator

Beiträge: 603
Ort: Merseburg

Welche Feldküche betreibst du?: 57/5 und TFK 250


New PostErstellt: 18.03.18, 01:05  Betreff: Re: 57/5 Prüfungen  drucken  weiterempfehlen

Hallo Rainer,

hab ja lange nichts mehr von Dir gehört.
Ich weiß zwar nicht woher Du Deine Infos hast, aber da die Progress Feldkochherde mit einem Drucklosen System arbeiten, brauchst Du keine Druckprüfung. Eine Druckprüfung braucht nur die Kärcher TFK 250 und die Kärcher MFK.
Zum wechsel der Kochbadflüssigkeit muß ich Dir sagen, das es dafür keine Vorschrift gibt. Das mußt Du selber entscheiden. Sollte aber die Kochbadflüssigkeit eine Bräunliche Färbung angenommen haben, solltes Du über einen Wechsel nachdenken.
Das einzige was ich bejahen kann ist eine Gasabnahme Deiner Anlage aller 2 Jahre.
Alles dazu wie nach welchen Vorschriften, erfragst Du am besten hier im Forum beim "Gasbrenner" in der Rubrik Feldküchenbrenner.
Ansonsten kannst Du mich auch Anrufen: 0172-5107092.
Ich hoffe Du bist jetzt etwas schlauer.

MfG Barny




LG Barny

"Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen..."

"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind.
Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
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Seeschwalbe
Dauerschreiber


Beiträge: 124
Ort: NRW ganz oben

Welche Feldküche betreibst du?: Progress 57/5

New PostErstellt: 17.04.18, 08:22  Betreff: Re: 57/5 Prüfungen  drucken  weiterempfehlen

Hallo!

Ich kann mich Barny nur anschließen. Sieh Dir immer genau an, wo die Informationen herkommen!! Wer hat Dir gesagt, dass Du diese Prüfungen überhaupt machen musst oder jene Vorschriften einzuhalten hast?

Hierzu etwas Grundsätzliches: Hat Dir das "irgendjemand" erzählt, kannst Du die Aussage gleich in die Mülltonne weiter leiten. Hierzu zählen 90% aller "Infos" aus dem Internet, Foreneinträge ohne Quellenangabe etc. Diese Aussagen sind fast immer unqualifiziert und werden meist von praxisfernen Menschen in Umlauf gebracht. Diese Infos verunsichern mehr als sie helfen.

Schau Dir immer genau an, wer ein Interesse daran hat, dass Du die Prüfungen durchführst. Der Gasgeräte-Verkäufer hat z.B. ein Interesse daran, dass Du ständig die Prüfungen und Ersatzteile bei Ihm kaufst. Ob die sinnvoll oder tatsächlich vorgeschrieben sind, interessiert ihn dabei wenig. Dass die Gasprüfung auch vom Heizungsklempner von Nebenan durchgeführt werden kann - es handelt sich nämlich um eine "Berufsgenossenschaftliche Prüfung" - wird er Dir nicht auf die Nase binden ...

Anders sieht das aus, wenn eine offizielle Behörde auf Dich zutritt und eine Prüfung einfordert. Wohl gemerkt: Die Behörde tritt auf Dich zu, nicht Du auf die Behörde !! Vorauseilender Gehorsam ist fast immer kontraproduktiv, denn auch hier sitzen Menschen, die von der täglichen Praxis keine Ahnung haben. Auf sie musst du aber reagieren. Das macht man, indem man erst einmal freundlich anfragt, auf welches Gesetz bzw. welche Verordnung sie sich berufen. Gesetze und Verordnungen sind nämlich rechtsverbindlich und sowohl für Dich als auch die Behörde bindend. Beim genauen durcharbeiten der Gesetze und Verordnungen stellt man dann häufig fest, dass sie gar nicht auf einen zutreffen, weil z.B. mal wieder stehendes und Reisegewerbe miteinander verwechselt werden. Auf diese Weise verliert die "German Angst" - irgendetwas falsch zu machen, schnell ihre Schrecken.

Noch einmal in Kürze:

  • Alle Infos und Aussagen, die sich nicht einwandfrei auf Ihre Quelle zurückführen lassen sind wertlos und können ignoriert werden.

  • Nur Gesetze und Verordnungen sind bindend und müssen eingehalten werden. Genau lesen ist hierbei absolute Pflicht! Alle Gesetze und Verordnungen sind öffentlich zugänglich. Im Internet z.B. unter https://www.gesetze-im-internet.de

  • Nie vorauseilenden Gehorsam zeigen. Wer etwas von Dir will, muss auf Dich zukommen.

  • Bevor du in Aktion trittst, immer prüfen wer ein Interesse daran hat, dass Du etwas machst.

Allzeit gutes Gelingen!

Schönen Gruß

Ingo



"Bildung ist etwas Wunderbares - Bedauerlich ist nur, dass wahre Bildung nicht gelehrt werden kann" . Frei nach Oscar Wilde
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