HAUPTSTÜCK

§§

Seite


XVII.


175

Von den Pflichten derer, welche accompagnieren, oder die einer concertirenden Stimme zugeselleten Begleitungs= oder Ripienstimmen ausführen.


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§



XVII. - I. Abschnitt


177

Von den Eigenschaften eines Anführers der Musik


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§




9.§




10.§




11.§




12.§




13.§




14.§




15.§




16.§




17.§




18.§



XVII. - II. Abschnitt


187

Von den Ripien=Violinisten insbesondere


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§




9.§




10.§




11.§




12.§




13.§




14.§




15.§




16.§




17.§




18.§




19.§




20.§




21.§




22.§




23.§




24.§




25.§




26.§




27.§




28.§




29.§




30.§




31.§




32.§




33.§




34.§




35.§



XVII. - III. Abschnitt


207

Von dem Bratschisten insbesondere


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§




9.§




10.§




11.§




12.§




13.§




14.§




15.§




16.§




17.§



XVII. - IV. Abschnitt


212

Von dem Violoncellisten insbesondere


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§




9.§




10.§




11.§




12.§



XVII. - V. Abschnitt


218

Von dem Contraviolonisten insbesondere


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§



XVII. - VI. Abschnitt


223

Von dem Clavieristen insbesondere


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§




9.§




10.§




11.§




12.§




13.§




14.§




15.§




16.§




17.§




18.§




19.§




20.§

232

Einem jeden Clavierspieler, der die Verhältnisse der Töne versteht, wird auch zugleich bekannt seyn, daß die Subsemitone, als: D mit dem Kreuz, und E mit dem b, u.s.w. um ein Komma unterschieden sind; und folglich, aus Mangel der gebrochenen Tasten, auf diesem Instrumente, einige Ungleichheit im Stimmen, gegen die anderen Instrumente, welche diese Töne, in ihrem Verhältnisse rein greifen, verursachen: zumal wenn sie das Clavier, mit einem der letztgedachten Instrumente, im Einklange spielet. Weil nun diese Töne nicht allemal können vermieden werden, besonders in denen Tonarten, wo viel b und viel Kreuze vorkommen: so thut der Accompagnist wohl, wenn er, so viel als möglich ist, suchet, dieselben entweder in die mittelste oder unterste Stimme zu verstecken; oder, wenn einer davon die kleine Terze ausmachet, ihn gar weg zu lassen. Denn wenn besonders die kleinen Terzen in der obersten Octave, mit der Hauptstimme im Einklange angeschlagen werden, klingen sie sehr faul und unvollkommen. Ich verstehe unter diesen kleinen Terzen, hauptsächlich das C, D, und E der zweygestrichenen Octave, wenn vor denselben ein b steht; oder kürzer zu sagen, das Ces, Des, und Es. Ich rechne aber auch hierher das eingestrichene G und A, und das zweygestrichene D und E, wenn ein Kreuz davor steht, denn wenn diese letzern große Terzen sind, so schweben sie zu sehr über sich, und sind also zu hoch. Es ist wahr, daß man diesen Unterschied, wenn man entweder allein auf dem Flügel spielt, oder wenn derselbe zu einer starken Musik accompagniret, nicht so deutlich bemerken kann: wenn aber oben gemeldete Töne auf einem anderen Instrumente den Einklang berühren, so lassen sie, weil die andern Instrumente diese Töne in ihrem Verhältnisse angeben, da sie hingegen auf dem Claviere temperiret sind, ihren Unterschied mehr, als zu wohl hören: und ist also besser sie gar zu vermeiden, als das Gehör zu beleidigen. Wem aber allenfalls das Weglassen nicht gefällt, der nehme diese obenangezeigte kleinen und großen Terzen, so wie ich von den andern Subsemitonen gelehret habe, zum wenigsten in der Tiefe, allwo sie das Gehör noch eher vertragen wird. Der Einklang thut ohne dem zu einem Instrumente nicht so gut Wirkung, als zu einer Singstimme. Ueberdem ist auch das Unreine in der Tiefe dem Gehöre nicht so empfindlich, als in der Höhe. Wer sich hiervon überzeugen will, der stimme auf einem Claviere des Flügels eine Octave unter oder über sich schwebend; alsdenn stimme er, auf dem andern Claviere, eine Saite von dem hohen Tone mit dem tiefen ganz rein. Man versuche hierauf den verstimmten Einklang, und sehe, ob derselbe dem Gehöre nicht mehr, als die verstimmte Octave, misfallen wird.


21.§




22.§




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25.§




26.§




27.§




28.§




29.§




30.§




31.§




32.§




33.§



XVII. - VII. Abschnitt


239

Von den Pflichten, welche alle begleitenden Instrumentisten überhaupt in Acht zu nehmen haben


1.§




2.§




3.§




4.§




5.§




6.§




7.§




8.§


Mancher empfindet durch das angebohrne Gehör, wenn ein andrer falsch spielet: wenn er aber eben denselben Fehler selbst begeht, wird er es entweder nicht gewahr, oder er weis sich nicht zu helfen. Das beste Mittel, sich aus dieser Unwissenheit zu reißen, ist das Monochord oder der Klangmesser. Auf diesem kann man man die Verhältnisse der Töne am allerdeutlichsten erkennen lernen. Es wäre deswegen nöthig, daß nicht nur ein jeder Sänger, sondern auch ein jeder Instrumentist, sich dieselben bekannt machte. Er würde dadurch die Erkenntniß der Subsemitone viel zeitlicher erlangen, und viel eher lernen, daß die mit einem b bezeichneten Töne um ein Komma höher seyn müssen als die, welche ein Kreuz vor sich haben.


9.§




10.§




11.§




12.§




13.§




14.§




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16.§




17.§




18.§




19.§




20.§




21.§




22.§




23.§




24.§




25.§




26.§




27.§




28.§




29.§




30.§




31.§




32.§




33.§




34.§




35.§




36.§




37.§




38.§




39.§




40.§




41.§




42.§




43.§




44.§




45.§




46.§




47.§




48.§




49.§




50.§




51.§




52.§




53.§




54.§




55.§




56.§




57.§




58.§




59.§




60.§