Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Zur Frage der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens II - A

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Autor Beitrag
Manuel Franzmann
(Administrator)

Beiträge: 132
Ort: Frankfurt am Main


New PostErstellt: 27.07.04, 20:10  Betreff: Zur Frage der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens II - A  drucken  weiterempfehlen

Ich möchte, anknüpfend an meine vorausgehend an den Sprecherkreis verschickte E-Mail und mich beziehend auf die E-Mails insbesondere von Ronald Blaschke und Michael Opielka, folgendes äußern:

Ich habe den Eindruck, daß es mir in meiner letzten E-mail an den
Sprecherkreis noch nicht ganz gelungen ist, mich in der Frage der
Bedingungslosigkeit verständlich zu machen. Ich versuche mal, das, worum es
mir geht, anhand des Grundeinkommens-Verständnisses von BIEN deutlich zu
machen, auch deswegen, weil wir ja eine Anerkennung durch BIEN anstreben.

BIEN beschreibt auf seiner Internetseite sein Verständnis von
Grundeinkommen, wie einigen sicherlich bekannt ist, folgendermaßen:

"A basic income is an income unconditionally granted to all on an individual
basis, without means test or work requirement. It is a form of minimum
income guarantee that differs from those that now exist in various European
countries in three important ways:

* it is being paid to individuals rather than households;
* t is paid [irrespective of any income from other sources;]
* it is paid without requiring the performance of any work or the
willingness to accept a job if offered."

Vergleicht man dieser Beschreibung mit derjenigen, die in unserer ersten
Presseerklärung enthalten ist, die ja den Konsens des Gründungstreffens
wiedergibt, dann zeigt sich eine aus meiner Sicht gewichtige Differenz.
BIEN's Grundeinkommensverständnis ist in einem Punkt spezifischer, als es
unser Kriterienkatalog ist: BIEN spricht auch davon, daß das Grundeinkommen
"unconditionally granted to all" ist, was dann wiederum in der obigen
Spiegelstrich-Liste auftaucht in dem Punkt "it is paid irrespective of any
income from other sources;". D.h. dieses Verständnis von
"Bedingungslosigkeit" bezieht sich nicht nur darauf, daß etwa von
Arbeitslosen keine Bedingungen erfüllt werden müssen, um ein Grundeinkommen
zu erhalten, wie es in unserem Kriterienkatalog ja ähnlich wie bei BIEN
explizit heißt ("keine Bedürftigkeitsprüfung, kein Arbeitszwang", "without
means test or work requirement"). BIEN's Verständnis von Bedingungslosigkeit
ist vielmehr so umfassend, daß ihm gemäß tatsächlich jeder (in einer
politischen Gemeinschaft versteht sich) ein Grundeinkommen bekommt, eben
"irrespective of any income from other sources". Diese Differenz spiegelt
aus meiner Sicht auch in etwa die Differenz der deutschen Debatte zum
Grundeinkommen und zur parallen verlaufenden europäischen Debatte wider.

Nun ist mein Plädoyer, daß wir in unserer Selbstbeschreibung diesen Umstand
berücksichtigen sollten und nicht in einem anderen Sinne als BIEN von
Bedingungslosigkeit sprechen sollten, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen
weil wir ja die Anerkennung von BIEN haben wollen und uns mit dieser
Anerkennung in den Dunstkreis der Debatte von BIEN stellen, so daß
Mißverständnisse bei einem von BIEN abweichenden Sprachgebrauch
vorprogrammiert wären. Zum anderen, weil das BIEN'sche Verständnis von
"Bedingungslosigkeit" tatsächlich das umfassendste ist, und beim
sprachlichen Verstehen gilt die einfache Regel, daß man als Hörer oder Leser
Ausdrücke zunächst einmal wörtlich zu nehmen hat, und wenn es heißt
"bedingungsloses Grundeinkommen" ohne weitere Erklärung, dann muß man als
Hörer oder Leser davon ausgehen, daß die Bedingungslosigkeit im umfassenden
Sinne wie bei BIEN gemeint ist. Gebraucht man hingegen den Ausdruck in einem
spezifischeren Sinne, ist man als Sprecher oder Schreiber auch zur
Vermeidung von Mißverständnissen in der Pflicht, dies sofort einschränkend
hinzuzusagen.

In unserer ersten Presseerklärung taucht das Wort "bedingungsloses
Grundeinkommen" am Anfang ohne nähere Spezifikation auf, so als ob es im
BIEN'schen Sinne zu verstehen wäre. Aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog
geht dann aber hervor, daß eine Bedingungslosigkeit in einem weniger
umfassenden Sinne gemeint ist. Das halte ich für zumindest irreführend. Mir
ist sehr daran gelegen, daß wir, wenn wir uns schon nicht einem so
spezifischen Grundeinkommen wie dem von BIEN verschreiben, diesbezüglich
zumindest eine klare Sprache pflegen und keine Sprache, die auf den ersten
Blick so klingt, als würden wir ein Grundeinkommen in Übereinstimmung mit
BIEN vertreten.

Abschließend möchte ich kurz noch mal einen Satz dazu sagen, warum ich ein
Grundeinkommensmodell im weiten BIEN'schen Sinne für so vielversprechend und
hervorhebenswert halte. Man könnte ja zu dem Schluß kommen, die Frage, ob
nun wirklich alle ein Grundeinkommen bekommen oder nur die
Einkommensbedürftigen sei doch nicht so entscheidend, Hauptsache die
Einkommensbedürftigen seien von der gegenwärtigen Drangsalierung befreit und
seien - angesichts der strukturellen Massenarbeitslosigkeit - in der Lage,
notfalls ein Leben ohne Erwerbsarbeit zu führen. Man könnte dann noch
hinzufügen, ein bedingungsloses Grundeinkommen im BIEN'schen Sinne müßte ja
zu einem wesentlichen Teil aus der Einkommenssteuer finanziert werden, und
daher seien unweigerlich einige Bezieher eines solchen Grundeinkommens am
Ende Nettozahler, wohingegen andere Nettoempfänger blieben. Also sei doch
der Unterschied zu Grundeinkommensmodellen, bei denen nur die
Einkommensbedürftigen ein Grundeinkommen ausgezahlt bekommen, nicht so groß.
Das ist meines Erachtens aber ein fundamentaler Irrtum, der ganz übersieht,
welche Bedeutung und Folgen die Legitimationsstruktur eines
Grundeinkommensmodells hat. Ausschließlich ein bedingungsloses
Grundeinkommen im Sinne von BIEN setzt seine Bezieher frei, mit gutem
Gewissen ein Leben außerhalb der Erwerbsarbeitssphäre zu führen, so behaupte
ich. Dagegen impliziert jede (!) Transferzahlung, die nur an einen Teil der
Bevölkerung geht, so behaupte ich kehrseitig dazu, als Sonderzahlung die
Notwendigkeit einer Sonderlegitimation. Das ist eine knallharte Logik, und
es ist in meinen Augen eine Illusion zu glauben, man könne ihr entrinnen.
Nur ein bedingungsloses Grundeinkommen im BIEN'schen Sinne schüttelt die
Logik der Reziprozität von Leistung und Gegenleistung, die bei einem
Grundeinkommen nur für Einkommensbedürftige im Hintergrund lauert, radikal
ab, weil bei ihm die Gleichheit durch die Gleichheit der Zahlung des
Grundeinkommens an alle gewährleistet ist im Sinne einer
"Wertschöpfungsdividende" der zunehmend in einem geringeren Maße auf
lebendige Arbeitskraft angewiesenen Wertschöpfung. Bei einer
Grundeinkommenszahlung nur an Einkommensbedürftige könnten sich die
Nicht-Empfänger eines Grundeinkommens dagegen zurecht (!) fragen, warum eine
Sondergruppe etwas bekommt, was die Allgemeinheit nicht bekommt. Die Antwort
auf diese Frage könnte natürlich lauten: Weil sie einkommensbedürftig sind.
Dann stellt sich sofort die weitere Frage: Sind sie dies aus freien Stücken
oder unverschuldet? Im ersten Falle könnten sich die Nicht-Empfänger zurecht
darüber beschweren, daß dann aber die Sonderzahlung ungerecht sei. Im
zweiten Falle läge eine Hilfsbedürftigkeit vor, die natürlich in sich eine
Stigmatisierung bedeutete und zugleich die Verpflichtung implizieren würde,
an der Überwindung der Hilfsbedürftigkeit mitzuwirken (Stichwort Fördern und
Fordern). Wie soll man dieser Logik ernsthaft entrinnen, ohne eine
Grundeinkommenszahlung an alle?

Gerade weil ich ein bedingungsloses Grundeinkommen im BIEN'schen Sinne als
einzig radikalen Lösungsentwurf ansehe, wie den obigen Ausführungen ja schon
zu entnehmen ist, lege ich, wie jetzt vielleicht deutlicher geworden ist,
einen so großen Wert auf Klarheit im Umgang mit dem Ausdruck
"Bedingungslosigkeit". Wenn wir uns nicht auf ein Netzwerk Grundeinkommen
verständigen können, daß sich auf ein so spezifisches Grundeinkommensmodell
wie dasjenige von BIEN verschreibt, ist das aus meiner Sicht zwar
bedauerlich, aber natürlich in Ordnung. Dann gehört es halt zur Arbeit in
unserem Netzwerk, über verschiedene Grundeinkommensmodelle inklusive einem
im BIEN'schen Sinne Kontroversen zu führen. Nur sollten wir zu diesem Zweck
dann auch eine klare und unmißverständliche Sprache verwenden, so mein
Plädoyer.

Mit besten Grüßen
Manuel Franzmann

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Antwort von Michael Opielka:
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Lieber Manuel,

wir sollten uns noch einmal - zu zweit und mit anderen wissenschaftlichen Kollegen - die Homepage von USBIG und BIEN ansehen und die Botschaft reflektieren, die dort ausgestrahlt wird - im wesentlichen natürlich von einem kleinen Kreis initiiert, Karl Widerquist für US und Philippe van Parijs für BIEN, aber mit zunehmend breiter Unterstützung.

Wenn ich die bisherigen Diskussionen in unserem Mailforum beobachte und erst recht diejenigen im Sprecherkreis, dann sieht es hier in Deutschland mit Abstand provinzieller und mit geringem wissenschaftlichen Willen. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Du hast die Bedenken ja bereits zurecht vor der Gründung formuliert -- das Problem ist das Personal. Aus der akademischen Szene ist der Zuspruch gering (gut: Sommerferien) und je tagespolitischer das Netzwerk wird, umso mehr werden sich die relevanten Kollegen abwenden - allerdings werden sie sich auch nicht interessieren, wenn wir keine tagespolitische Relevanz haben.

Die beste Lösung scheint mir, dass wir im Aufbau der Homepage ganz konsequent unseren Ethos walten lassen. Dass ich Ronald Blaschke nicht meldet, kann insoweit hilfreich sein. Für die politische Seite sollten wir das Mailforum belassen, es ist ein offener Marktplatz. Aber für die wissenschaftlich interessierten Kreise, gerade auch für Studenten, müssen wir eine seriöse Präsentation entwickeln. BIG scheint mir in der neuesten Design-Variante ein ziemlich gutes Vorbild. Sachlich und hoch informativ. Schau es dir doch einmal genauer an - vielleicht sollten wir auch einmal telefonieren.

Schöne Grüße
Michael

prof. dr. michael opielka
institut für sozialökologie (isö)
pützbungert 21
d - 53639 königswinter
tel +49(0)2244-871659
fax +49(0)2244-871664

www.isoe.org

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Antwort von Manuel Franzmann:
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Lieber Michael,

laß mich antworten, in dem ich den Anfang Deiner Mail kommentiere:

"Liebe Freunde,
Manuel Franzmanns Ausführungen kann ich mich in der Sache völlig anschließen. Mir ist allerdings nicht recht klar, warum die in der Pressemitteilung von 11.7.04 des neu gegründeten Netzwerks Grundeinkommen genannten Bedingungen mit dieser Auffassung nicht deckungsgleich sein sollen."

Sie sind deckungsgleich in dem Sinne, daß diese Bedingungen bzw. Kriterien auch im BIEN-Grundeinkommen enthalten sind. Das habe ich ja selbst gesagt. Aber das BIEN-Modell enthält eben noch eine zusätzliche Bedingung, von der in unserer ersten Pressemitteilung keine Rede ist, so daß ein Grundeinkommensverständnis im Sinne eines Grundeinkommens nur für Einkommensbedürftige nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Aber ich muß Dir recht geben, daß eine Interpretation in diesem Sinne nicht wirklich zwingend ist und auch ein BIEN-Grundeinkommen herauslesbar ist.
Nun, wenn wir uns einig sind, dann liegt es doch, sofern diese Einigkeit auch von anderen geteilt wird, nahe, das bei BIEN zusätzlich genannte Kriterium zukünftig explizit mit aufzunehmen. Das wäre dann hiermit mein Vorschlag. Oder wir übernehmen mehr oder weniger die Formulierung von BIEN. Die finde ich sehr klar und wenig interpretationsoffen. Wie ich übrigens festgestellt habe, ist mir beim Zitieren von BIEN ein Fehler unterlaufen. Ich wollte im Text nach dem Zitat das zusätzliche Kriterium noch mal erwähnen, in dem ich es von seiner alten Stelle kopiere. Dabei habe ich es offenbar zum Teil ausgeschnitten statt zu kopieren, so daß das ursprüngliche Zitat an entscheidender Stelle entstellt ist, was natürlich irritieren muß. Es tut mir leid. Hier noch mal das vollständige Zitat:

"A basic income is an income unconditionally granted to all on an individual basis, without means test or work requirement. It is a form of minimum income guarantee that differs from those that now exist in various European countries in three important ways:
- it is being paid to individuals rather than households;
- it is paid irrespective of any income from other sources;
- it is paid without requiring the performance of any work or the willingness to accept a job if offered. "

Mit besten Grüßen
Manuel Franzmann

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Antwort von Ronald Blaschke:
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Lieber Manuel Franzmann,

wir müssen alsbald unsere Konferenz zur Bedingungslosigkeit machen.
Alle ihre Argumente kann ich voll und ganz unterstützen. Nicht nur das: Es sind meine Argumente in Diskussionen, Konferenzen usw.

Wenn ich sage, ohne Bedürftigkeitsprüfung heißt das, es wird bei keiner/keinem geprüft, ob andere Einkommen, Vermögen usw. usf.

Wenn ich sage, ohne Arbeitszwang (lieber wäre mir ohne Arbeits- und Tätigkeitsverpflichtung, da Arbeitszwang missverständlich ob seiner stark menschenrechtlicher und damit auch erwerbsarbeitsorientierter Fixierung ist, noch lieber wäre mir zusätzlich ohne jegliche vorherige Einzahlungsverpflichtung), dann eben ohne den Zwang etwas zu arbeiten, zu werken, zu handeln (um mal alle Arendtschen Kategorien der vita activa zu bemühen).

Nehmen wir noch den Personenbezug hinzu: d. h. das BGE wird als unabhängig von irgend welchen möglichen anderen Haushaltssituationen, Partnermodellen usw. usf. gezahlt.

Fazit: Das BGE bekommt also jede(r). Keinesfalls nur Einkommensbedürftige, eben genau wegen der politischen Durchsetzbarkeit und der allgemeinen Akzeptanz, und des Verhinderns einer Spaltung der Gesellschaft in Transferzahler und Transferempfänger.

Das waren immer wieder auch die früheren Überlegungen von Georg Vobruba, Michael Opielka usw.
So verstehen auch die Existenzgeldbefürworter (BAG SHI) ihr Existenzgeld. Nachzulesen in meiner Studie zum garantierten Grundeinkommen.

Einiges verwirrt natürlich:

Die starke Fixierung auf die Hartz IV - Problematik. Daraus könnte man ableiten, es geht nur um Erwerbslose, Einkommensbedürftige. Die Hartz IV - Thematik ist aber deswegen so interessant, weil mit Hartz IV genau das Gegenteil eines bedingungslosen Grundeinkommens zelebriert wird. Nämlich verschärfte Bedürftigkeitsprüfung inkl. Verweisens auf andere Einkommen und Ressourcen, verschärfter Arbeitszwang (bis hin zum workfare), verschärfter Haushaltsbezug (Bedarfsgemeinschaft). Dies zwar nur für bisherige Alhi-Bezieher/innen. Aber mit gewollter Wirkung auf alle Erwerbsarbeitsabhängigen (siehe dazu auch Zygmunt Baumans - Argumentation in meiner Studie). Michael Opielka sieht ja aber mit Hartz IV einen Schritt in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommen - und jedesmal müssen dann der Kollege der BAG SHI und ich dann aufs Gegenteilige verweisen, sozusagen als Kenner der Materie und Opfer von Hartz IV. Diese Argumentation, dass Hatz IV ein Einstieg in etwas Besseres wäre, ist übrigens die klassische Grünen-Argumentation, bezogen auf deren Grundsicherungs-Modell. Das ist natürlich aber nur politisches Gerede um Kopf und Kragen, weil die Grünen, zumindest einige, aufgrund ihrer Wahlversprechen und ihrer BDK-Beschlüsse ein schlechtes Gewissen haben. Da muss man dann halt etwas schlechtes gut reden.

Noch etwas verwirrt:

Es gibt Ansätze in Richtung eines BGE, so genannte schrittweise Einführungen, die natürlich erheblich von einem BGE abweichen. Sie haben den Sinn, Volk und Feind langsam an ein BGE zu gewöhnen. Darin liegt natürlich auch ein Risiko. Denn damit kann man das eigentliche Ziel schnell verwässern und sich gar vollends in technischen Fragen verlieren. Ich bin mir bei manchen Befürwortern einer solchen Vorgehensweise nicht immer sicher, ob das Ziel nicht schon verwässert ist. Aber dennoch: über schrittweise Hinführungen zum BGE sollte man nachdenken.

Und noch etwas: Angebliche Ansätze eines BGEs sind gar keine, insbesondere bestimmte Formen einer Negativen Einkommenssteuer. Sie sind ja deswegen auch eher auf das Problem Einkommensbedürftige bzw. Arbeitsmarkt-Schleuse in den Niedriglohnbereich fixiert.

Zusammenfassung:

Ihrer Argumentation kann ich voll zustimmen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese auf unserer nächsten Netzwerk-Runde, die ja zum inhaltlichen Schwerpunkt die Bedingungslosigkeit hat, vortragen könnten. Auch mit dem Bezug zu BIEN.

Wolfram Otto und ich würden dann etwas zum Hartz IV-Gesetz und seiner Beziehung zum BGE vortragen wollen. Auch dabei kann man wunderschön das Thema Bedingungslosigkeit aufdröseln.

Spannend, auch im Sinne der Schärfung unserer Argumente, wäre,
mögliche wissenschaftliche Gegenargumente zur Bedingungslosigkeit zu diskutieren. Die Reziprozitätsfrage scheint mir z. B. noch nicht vollends geklärt. Ist übrigens auch die schwierigste Frage in unserem reziprozitätslastigen Osten.

Beste Grüße von Ronald Blaschke
Meine Studie steht unter www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/blaschke.pdf

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Der Beitrag "Grundeinkommen- Reziprozität und Bedingungslosigkeit" von Manuel Franzmann in diesem Subforum stellt eine Fortsetzung dieser Debatte dar.


[editiert: 21.08.04, 19:03 von Manuel Franzmann]
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