Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Autor Beitrag
Silas Bernd

Beiträge: 115

New PostErstellt: 31.07.04, 19:42     Betreff: Warum ein Grundeinkommen?

Warum ein Grundeinkommen?

"Die Würde des Menschen ist unantastbar". Einem fundamentalen
Begriff des Menschlichen ist so ein Umfang gegeben. Das
>Sosein< des Begriffes, sein >wie< impliziert ein >Dasein<,
ein >was<.
Nach I.Kant ist dieses >was<, das der Mensch Zweck an sich
selber ist. "Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes ver-
nünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß
als Mittel..." GMS, 428.
Träger dieser unantastbaren Würde des Menschen ist jeder ein-
zelne Mensch qua seines Menschseins, dh. er muß sie nicht erst
irgend erwerben, sondern gerade durch die Gleichheit ihres
Geltungsanspruches ist die Würde differenziert von Ehre, Stand
oder gar Preis. (Philosophie der Menschenrechte, Darmstadt,
1998, S.65).
Das Daseinsrecht des und eines jeden Menschen muß unberührt
bleiben von der Frage nach der Wirtschaftlichkeit seines Ver-
haltens. Diese Frage betrifft juristische Personen in ihrem
So- und ihrem Daseinsrecht, natürliche jedoch nur in ihrem
Soseinsrecht (Eigentum verpflichtet).

Die Anerkennung der Unbedingtheit des Daseinsrecht in positi-
vem Recht, und die sich daraus ergebende Pflicht des Staates,
dem Anspruch jedes Menschen auf die für sein Dasein erforder-
lichen Mittel zu genügen, ist durch den Hinweis auf die
Prosperität eines, solches Recht gebenden, Staates nur
unzureichend begründet.
Im Gegenteil wird mit solcher Argumentation gerade eine
Bedingung (die Prosprität) genannt, und also als Ergebnis
höchstens Toleranz (welche bei Zeiten auch wieder entzogen
werden kann), nicht aber Anerkennung erzielt.

Das die Würde des Menschen ist, das er Zweck ist, ist von
keinem Handeln abhängig, und nicht durch solches, also viel-
eicht erst in der Zukunft so, sondern; Das dieses, mit der
Konsequenz der Pflicht der Staates, in den Stand des Rechtes
gehoben wird, ist abhängig von einer Erkenntnis, nämlich das
die Würde des Menschen immer schon jenes war, und allmählich
bloß die Übersetzung in die Buchstaben des Rechts geschieht.

Der Hinweis auf die Prosperität kann, muß aber nicht, zur
Klärung der Frage nach der Durchsetzung des absoluten eXis-
tenzrecht dienen, nicht aber zu begründen, warum solches
Recht überhaupt gegeben werden soll.
So könnte dies zB. einem sehr armen Staat zweckmäßig
erscheinen, indem er Gleichheit als friedensförderlich
erkennt, ein sehr reicher Staat hingegen könnte solches
Recht als seinen Reichtum gar gefährdent ansehen.

Die Menschen werden ihr Recht solange verändern, wie sie als
Personen (und nicht Organisationen) durch es (und nicht nur
durch Naturgesetze) sich gezwungen sehen.



Die Würde des Menschen ist
das er Zweck ist, und nicht Mittel.
Der Zwang zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit
der Existenz natürlicher Personen
widerspricht diesem Axiom.


MfG
b


[editiert: 21.08.04, 19:12 von Manuel Franzmann]
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