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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Silas Bernd
Beiträge: 115
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Erstellt: 31.07.04, 19:42 Betreff: Warum ein Grundeinkommen? |
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Warum ein Grundeinkommen?
"Die Würde des Menschen ist unantastbar". Einem fundamentalen Begriff des Menschlichen ist so ein Umfang gegeben. Das >Sosein< des Begriffes, sein >wie< impliziert ein >Dasein<, ein >was<. Nach I.Kant ist dieses >was<, das der Mensch Zweck an sich selber ist. "Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes ver- nünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel..." GMS, 428. Träger dieser unantastbaren Würde des Menschen ist jeder ein- zelne Mensch qua seines Menschseins, dh. er muß sie nicht erst irgend erwerben, sondern gerade durch die Gleichheit ihres Geltungsanspruches ist die Würde differenziert von Ehre, Stand oder gar Preis. (Philosophie der Menschenrechte, Darmstadt, 1998, S.65). Das Daseinsrecht des und eines jeden Menschen muß unberührt bleiben von der Frage nach der Wirtschaftlichkeit seines Ver- haltens. Diese Frage betrifft juristische Personen in ihrem So- und ihrem Daseinsrecht, natürliche jedoch nur in ihrem Soseinsrecht (Eigentum verpflichtet).
Die Anerkennung der Unbedingtheit des Daseinsrecht in positi- vem Recht, und die sich daraus ergebende Pflicht des Staates, dem Anspruch jedes Menschen auf die für sein Dasein erforder- lichen Mittel zu genügen, ist durch den Hinweis auf die Prosperität eines, solches Recht gebenden, Staates nur unzureichend begründet. Im Gegenteil wird mit solcher Argumentation gerade eine Bedingung (die Prosprität) genannt, und also als Ergebnis höchstens Toleranz (welche bei Zeiten auch wieder entzogen werden kann), nicht aber Anerkennung erzielt.
Das die Würde des Menschen ist, das er Zweck ist, ist von keinem Handeln abhängig, und nicht durch solches, also viel- eicht erst in der Zukunft so, sondern; Das dieses, mit der Konsequenz der Pflicht der Staates, in den Stand des Rechtes gehoben wird, ist abhängig von einer Erkenntnis, nämlich das die Würde des Menschen immer schon jenes war, und allmählich bloß die Übersetzung in die Buchstaben des Rechts geschieht.
Der Hinweis auf die Prosperität kann, muß aber nicht, zur Klärung der Frage nach der Durchsetzung des absoluten eXis- tenzrecht dienen, nicht aber zu begründen, warum solches Recht überhaupt gegeben werden soll. So könnte dies zB. einem sehr armen Staat zweckmäßig erscheinen, indem er Gleichheit als friedensförderlich erkennt, ein sehr reicher Staat hingegen könnte solches Recht als seinen Reichtum gar gefährdent ansehen.
Die Menschen werden ihr Recht solange verändern, wie sie als Personen (und nicht Organisationen) durch es (und nicht nur durch Naturgesetze) sich gezwungen sehen.
Die Würde des Menschen ist das er Zweck ist, und nicht Mittel. Der Zwang zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Existenz natürlicher Personen widerspricht diesem Axiom.
MfG b
[editiert: 21.08.04, 19:12 von Manuel Franzmann]
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