Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
"Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO .
Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten.
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Autor Beitrag
R. Talbot

Beiträge: 23

New PostErstellt: 05.11.04, 08:40     Betreff: Re: Stil.... Lieber Wolfgang,

P. Scharl wrote:

>Hallo Alle, die meinen jetzt auf Michael Opielka rumhacken zu müssen,
>
>Ihr seid alle unaufrichtig, wenn Ihr nicht Eure Forderungen (z.B. MINIMUM 1.000,- € BGE) wenigstens mit einem Ansatz von Verwirklichungsmöglichkeit präsentiert: Wie soll´s sich finanzieren, was streicht man/frau stattdessen?
>
um dem Vorwurf von angeblichen "Unaufrichtigkeit" noch mal weit von mir
zu weisen, möchte ich NOCHMALS darauf hinweisen, was ich schon am 23.9.
hier geschrieben habe:
-----------------------------------
Dazu ist es hilfreich, die Diskussion weg von der Höhe und hin zu der
Grundrechtsfrage zu lenken:
§ 12 Grundgesetz verbietet die Zwangsarbeit.
Darunter ist jede Drohung mit einem besonderen Übel zu verstehen, um
jemanden zu Arbeit zu nötigen.
Alle diese Formen sind Strafarbeit und gesellschaftlich zu ächten, wenn
sie (noch!) nicht erfolgreich juristisch bekämpft werden können.
Deshalb muß meiner Ansicht nach der erste Schritt der sein, dass ein
würdiges Leben, wie es §1 GG zusichert, also das Mindesteinkommen der
Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld 2, frei von der Bedinung der
Arbeitsbereitschaft gestellt wird, weil: "Auch wer nicht arbeiten will,
essen/leben können muß"
Damit sind die "Forderung"s-Teile von Hartz IV bzw. der bisherige § 25
BSHG politisch vom Tisch zu wischen.
Das ist die notwendige gesellschaftliche Voraussetzung, um weitere
Anhebung der Tarife hin zu einem komfortablen Grundeinkommen zu
diskutieren.
-------------------------------------
René Talbot
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