Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Peter Voss

Beiträge: 123

New PostErstellt: 07.11.04, 23:10     Betreff: Re: Stil..Lieber Herr Professor Opielka

Ihr lieben Streithähne und -hühner.

jemand forderte heute dazu auf, andere Übergangslösungen vorzuschlagen. Hier folgt also eine, die vom Geiste der Freiheit, Solidarität und der Brüderlichkeit getragen ist

Was wäre z.B. gegen ein BGE von 1.000 Euro/Monat/Erwachsenem und 650 Euro/Monat für Azubis zw. 18 und 30 (wenn man fertig ist und über 25, ist man Erwachsener) und für neue, (ich weis, dies ist beschissen und ich fühle mich speiübel dabei) bis Sie als Zugelassene anerkannt sind, darunter unsere eigenen Kinder bis 18 Jahren 350 Euro/ Monat erhalten - und zwar, indem man sich beim Steueramt für das BGE meldet. Die Staffelung ist dazu da, um die Einführung tragbar für die öffentliche Hand zu machen. Aber Kinder sollen nicht leiden dürfen unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern; diese sind selten selbst Schuld daran und jene überhaupt nicht!

Dafür aber bezahlt man z.B. 50 % vom Lohn ohne jede Möglichkeit von Abzügen von der Steuer vom ersten Euro an an den Staat (stellvertretend für alle öffentlichen Niveaus) für die Steuern und die sozialen Abgaben (Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit, Invaliditet, Arbeitsunfall und Altersrente ( Altersrente für die Anderen - man selbst wählt ja das BGE).

Das wäre dann eine freie Wahl, die auch Leute, die ein hohes Einkommen haben, wählen könnten, weil ihnen dieser Weg als der richtige erscheint, aber natürlich auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, was die Systeme stark entlasten würde.

Wenn man dazu noch eine neue Form von Firmen einführen könnte, die ohne Abzüge (dies müsste insbesondere für die Löhne gelten, ein Mindestentgelt (z.B.>= 20 ?/h ) und ohne MwSt) aber dafür auch 50 Prozent des Lohnes und des Verdienstes an Steuern abführen müssten, dann wäre man so recht auf dem Wege die 1 Euro-jobs und die Ich-AG überflussog zu machen und dabei noch Steuergelder reinzukriegen. (Ab einem gewissen Umsatz wäre es dann immer noch viel günstiger, sich in eine normale Firma umzufirmieren). Aber darüber werden die Betroffenen sich schon selber Gedanken machen oder aber deren Steuerberater).

Wie man kontrollieren kann, dass die Steuern auch wirklich bezahlt werden, ist nicht so schwer, wie es unmittelbar erscheint. Man muss eben die gegenseitige Kontrolle zwischen Anstellenden und Arbeitannehmenden haben, wobei man möglicherweise ab einer bestimmten Steuerhöhe innerhalb verschiedener Zeitfristen nicht von den Arbeitsverwaltung angeschrieben wird, die einem Hilfe zur Ausbildung oder zur Arbeitsfindung anbieten soll, wenn man unter einem Soll auf dem Steuerkonte ist. Das Hilfeangebot der Arbeits-./evtl der Sozialverwaltung darf natürlich nicht in eine Zwangsveranstaltung einmünden, sondern nur signalisieren, dass Hilfestellungen verschiedenster Art gegeben oder in Anspruch gennomen werden können.

Wenn jemand nicht versteht, dass dieser Vorschlag ökonomisch aufgehen könnte und dass er gleichzeitig die Motivation geben müsste, deren Mangel den nicht in Arbeit stehenden immer vorgeworfen wird, dann bitte ich darum, mir die Gegengründe aufzumachen.

Mir scheint dies ein besserer Weg zu sein, um Schritt für Schritt gleitend zum BGE für alle zu kommen, als den Umweg über ein Arbeitslosen-Bafög zu gehen.

MfG / Peter Voss
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