Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Peter Voss

Beiträge: 123

New PostErstellt: 08.11.04, 18:15     Betreff: Re: Stil..Lieber Herr Professor Opielka

Liebe Frau Valery,

ich möchte Ihre Fragen sogleich beantworten.

Das, was ich vorschlage, ist ja noch nicht möglich. Ein Gesetz müsste her.

Dann liesse es sich machen: man teilt dem Finanzamt mit: ich möchte vom nächsten Ersten an vom BGE leben. Damit fällt für fast alle, ausgenommen jene, die sehr grosse sozialbedingte Lasten zu tragen haben, das BGE als einzige Verbindung zum Staate, ausser der Krankenkasse oder deren zukünftige Erstattungsformen, in Kraft.
Dvs. der so gewählt hat, belastet die öffentliche Hand kaum noch, da der er jeweils am letzten Banktag im Monat sein unbedingtes, ungeprüftes und uneingeschränktes Bürgergeld von, sagen wir, 1,000 ?/Monat mit den genannten Abstufungen für Kinder, Azubis und noch nocht anerkannte Immigranten erhält.

Und er erhält dieses Bürgergeld, ob er nun vorher arbejdslos, krank, invalid, alt, Fürlosengeldempfänger und was das sonst noch gibt, war. Man kan ja auch, wie ich im vorhergehenden Schreiben schon genannt habe, auch reich sein und gleichzeitig etwa principiell für so richtig halten, das man sogar Nachteile hinzunehmen bereit ist.

Dieses BGE von X ? wird also uneingeschränkt ausgezahlt unbesehen der Einkünfte,die man nebenbei oder in Zukunft haben wird. In diesem Zusammenhang glaube ich daran, dass es durchaus sehr viele Jobs gibt, die nicht ausgeführt werden, weil sie mit Mwst, Meistersalär und dem hohen Steuersatz und anderen Allgemeinkosten nicht bezahlbar sind und deshalb nicht oder nur als Schwarzarbeit ausgeführt werden.

Um diese Jobs ans Licht zu ziehen und aus dem Kriminalbereich in den Legalitätsbereich zu bringen geht es mir mit dem Vorschlag eines neuen Firmentyps, der zwar keine Mwst. einfordern darf, dafür jedoch einen Einheitssteuersatz bezahlt ohne vorher Abzüge geltend machen zu können. Das will sagen, weder den Lohn für Leute, die mithelfen und auch nicht für Gerätschaften und Hilfsstoffe oder Anreisekosten; denn sonst wäre das sicher in der Nähe des unlauteren Wettbewerbs. Dieser Firmentyp braucht nicht angemeldet zu werden und genehmigt zu werden. Er besteht aus dem Kontrahenten als einzigem Mitarbeiter oder aus mehreren Leuten. Der Stundenlohn kann selvstverständlich höher sein, um kostendeckend zu sein oder weil es sich um hochqualifizierte Arbeiten handeln kann. Aber alles vom Unkrautzupfen, übers Staubsaugen und Füttern, bis zur Handelsreisen mit speziellen Sprachvoraussetzungen ist drin.


Es gab schon vor einigen Wochen eine Diskussion über die Frage des Mindestlohns. Ich vermag als Nordeuropäer, als Sozialdemokrat, als früherer frirmenseitiger Lohnverhandler und jetzt im Vorruhestand nicht zu sehen, wie man ohne einen einklagbaren Mindeststundenlohn die Löhne bzw. die Einkünfte von "Firmen neuer Art" sichern will und kann. Wenn ein Spartenleiter nicht alles raus holt, auch so gering bezahlte Löhnstunden (an Moldavier z.B) wie nur irgend möglich, dann macht er seine Arbeit nicht gut genug. So ist das nun einmal am freien Markt unter dem Kapitalismus. Deshalb ein Mindestlohn!

Das BGE mit der Mindestlohnsicherung ist besonders wichtig in einer Zeit, wo eine zunehmende Flexibilitet von den Arbeitnehmern gefordert wird und wo man von der erleichterten Möglichkeiten zum Entlassen spricht. Dies müsste mit dem BGE bezahlt werden.

Der BGE-empfänger, der hinaus geht und sich Stundenjobs findet, wird also mindestens seinen Mindestlohn einfordern können. Sagen wir, er schafft es auf 60 Stunden zu kommen im Laufe eines Monats, dann wird er am Ende des Monats folgendes haben: 1.000 ? BGE plus (60 x 20,- ? abz. 50 % (Steuern und alle Sozialabgaben)) = 1.600 ? insgesamt. netto.

Vielleicht geht es diesem Zuverdiener laufend besser, so dass er bald 1.000 ? netto dazuverdient und also 1.000 ? an den Staat abführt.

Ich stelle mir vor, dass dieses Abführen der 50% auf folgende Weise geschieht, wobei eben der Stundensatz von (sagen wir) 20.-? ausser Frage steht, weil er allen bekannt ist.
Es gibt in alle Banken, Posthäusern und relevanten Verwaltungen Einzahlungsformulare, die
vier Kvittungsabschnitte enthalten: einen für den Zahlungsvermittler, einen der ans Finanzamt geht, einen für den Einzahler (das kann der Ausführende sein oder der Besteller: dieser kann ja ein Bettlägriger sein und damit verhindert sein ins Posthaus zu kommen) und einen für den, der übrig bleibt. Das Finanzamt hat ein offenes Register für die Arbeitsverwaltung und für das Sozialamt. Wenn jemand im Quartal mehr als 1.000 Euro an Steuern bezahlt hat, bekommt kein Anschreiben mit Angeboten von der öffentlichen Hand (die man abschlagen kann).

Warum ich glaube, dass das mit dem Abgabenbezahlen funktionieren könnte, ist :
1. dass man einige Vorteile davon hat,
2. dass man auch begreift,
3. dass die Auszahlung eines BGE nur möglich ist, wenn Abgaben bezahlt werden.

Wichtig würde aber auch sein, dass Strafgebühren laufend höher werden, je länger man
man die Abgaben hinterzieht. Jeden Monat, den man später einzahlt werden 10 Procent auf die Abgaben draufgelegt, und zwar müsste das beiden Parteien gelten, so dass sowohl der Besteller als auch der Ausführende bis über den Kontraktlohn als Strage bekommen können. Freimachen von dieser Verantwortung müsste man sich nur machen können, wenn man nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Bezahlungszeitpunkt beim Finanzamt anzeigt, dass der Kontraktpartner die Abgaben nicht abgeführt hat. Deshalb mein Vorschlag mit den vier Quttierungen. Eine Unterschrift darüber, wer einzahlen soll, wäre schon bei Absprache über eine Arbeit zu machen, sodass nicht jeder die Schuld auf den anderen schieben kann.

Es ist mir klar, dass dies kompliziert klingt. Ist es aber nicht!

Es ist mir auch klar, dass dieser Vorschlag wenig Chancen har, obwohl er ganz sicher bedeutend besser wirken würde, als die aktuelle Gesetze von Neujahr 2005 an. Ob es weniger als 50 % sein können, wenn man sich vorstellt, dass ein BGE für alle mitführen müsste, das niemand mehr Abzüge in der persönlichen Steuererklärung geltend machen dürfte.

Entschuldigen Sie bitte, dass eine ausführliche Antwort schnell ausufern kann und leider lang geworden ist. Deshalb lasse ich auch die Frauen und Gleichstellungsfrage noch aussen vor.

Mit freundlichem Gruss / Peter Voss

Zitat von Val:

Ihr Vorschlag läßt allerdings bei mir noch einige Fragen offen. Wie können Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger diese freie Wahl treffen? Arbeitslose haben doch kaum eine Möglichkeit, 50% ihres geringen Einkommens für ein BGE an den Staat zu zahlen. Das trifft auch für alle diejenigen zu, die heute schon unzureichende Renten oder Transferleistungen für Kranke beziehen. Viele Frauenrenten fallen schon jetzt so niedrig aus, daß sie zusätzlich noch durch staatliche Transfers aufgestockt werden müssen. Auch leben viele Kranke in D bereits vom Existenzminimum, teilweise sogar darunter (als Folge der zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Gesundheitsreform). Daneben gibt es jedoch auch Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, für die es sehr schwierig werden dürfte, 50% ihres niedrigen Arbeitsentgelts an den Staat für das BGE einzuzahlen.

Eventuell sollten wir auch hierfür noch gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Wie würde es sich auswirken, wenn diese (vergleichsweise kleine!) Gruppe von Anfang an das von Ihnen vorgeschlagene BGE für Erwachsene erhält? Die Transferleistungen würden dann ja auf jeden Fall entfallen, nur hatte diese Gruppe eben bisher keine Gelegenheit, sich für die 50%-Zahlung zu entscheiden. Die Lösung für solche Probleme wird sicher nicht leicht sein. Wenn ich hier in diesem Forum einige Beiträge lese, denke ich nicht, daß wir die dafür notwendige Solidarität und Zustimmung erhalten. :-/

Greetz
Val



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