Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267

New PostErstellt: 20.01.05, 10:54     Betreff: Recht a. Arb. Wie Schuppen fällts mir v. den Augen!

Liebe Mitstreiter und alle die es werden wollen !

Gerade eben fällt es mir wie Schuppen von den Augen, aus welchem Grund Im Artikel 12 des Grundgesetzes die Machthaber das Recht auf Arbeit deklamieren.

Artikel 12 des Grundgesetzes lautet:
(1)
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Nun folgen noch zwei weitere Punkte. Der geneigte Leser muß sich nun vorstellen, dass der erste Punkt nicht existieren würde. Der Artikel - seines ersten Punktes beraubt - würde dann so ausschauen:

(2)
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3)
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Dadurch erhielte der Artikel einen diametral entgegengesetzten Charakter: Man könnte ihn dann nicht mehr „den Grundgesetzartikel für Recht auf Arbeit“ nennen.
Es wäre für jeden denkenden Menschen offensichtlich, dass sich die Machthaber hier das Recht für sich in Anspruch nähmen, das Volk, wenn nötig, für sich arbeiten zu lassen (egal ob man nun das Kind „Dienstleistungspflicht“, „Zwangsarbeit“, „ Akt einer gemeinsamen humanitären Arbeitsanstrengung“, „gemeinsame Friedensarbeit“ „Volksarbeit für den Frieden“ „Dienst aller für die Zukunft unserer Kinder“ usw. nennen würde).
Aus dem Punkt 3 ist auch klar ersichtlich, dass sich die Machthaber stets das Recht herausnehmen, dem ganzen Volk die Freiheit gerichtlich entziehen zu können.

Der Punkt 1 will uns also auf sehr geschickte Weise etwas vorspiegeln, was gar nicht existiert, aber dennoch immer im Hinterkopf bleibt, um uns zu suggerieren es gäbe ein Recht auf Arbeit.

Es gibt eine schöne russische Geschichte, die dieses Geschehen hervorragend verdeutlicht:

Ein kleines Bäuerchen mit Potenzproblemen gerät an einen Quacksalber, der ihm freudestrahlend erklärt, dass er seine Probleme schlagartig lösen könne. Daraufhin zog er geheimnisvoll tuend, ein kleines Döschen heraus und sagte:
„Hier sind ganz viele kleine Pillen drin. Immer wenn Du mit deiner Frau im Bett liegst nimmst du eine. Fünf Minuten später richtet er sich kraftvoll auf wie ein junger Gott. ABER !
Hör zu !! Niemals, ich betone NIEMALS .... NIEMALS darfst du bei der Einnahme an einen BÄREN denken. Sobald du an einen Bären denkst, ist die Pille wirkungslos!! Merke dir das sehr gut.“

Im übrigen steht im Punkt 1 auch nichts von Recht auf Arbeit, sondern nur, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Daß ist ja schon ein eklatanter Unterschied!
Jedenfalls kann man dieses Recht nicht einklagen, was ja auch absolut schwachsinnig wäre, weil es die ganze Volkswirtschaft in ein Chaos stürzen würde (nur ein Unternehmer kann letzlich bestimmen, welche Menschen er für welche Aufgaben er im Unternehmen benötigt).

Der Artikel ist also einer, der den Machthabern jederzeit die gesetzliche Möglichkeit einräumt, das Volk für was auch immer, arbeiten zu lassen.

Aus diesem Grund muß der Artikel weg.
Weg mit dem so genannten Recht auf Arbeit- Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen!

Und eine Gute Nacht euch allen

Lothar Samuel Tesche

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