Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Autor Beitrag
LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267

New PostErstellt: 04.02.05, 02:06     Betreff: Das beste Grundgesetz aller Welten...

Lieber Muslix,


Du schreibst:

„*******************
.. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Darin heißt es in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das steht meines Wissens noch aus. Wäre doch eine gute Gelegnheit das BGE dort zu verankern und gleich einige andere Veränderungen vorzunehmen.“


Der Artikel hätte nach der Übernahme der ehemaligen DDR in der Tat erfüllt werden müssen.

Da das deutsche Volk aber keine direkte Zugriffsmöglichkeit auf „sein“ Grundgesetz hat, hat der Gesetzesgeber am 31.8.1990 verfügt:

„Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden- Würtemberg (……) haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Auf gut deutsch also eine glatte Lüge („in freier
Selbstbestimmung“).

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein amerikanisches Gesetz, das unter Mitwirkung eines von den Amerikanern zusammengestellten Parlamentarischen Rates am 23.Mai 1949 eingeführt wurde.
Es ist eines der wenigen „Grundgesetze“ über das ein Volk nicht selbst abstimmen durfte (1949 lag unser Volk allerdings noch total am Boden zerschmettert, da regte sich kaum Widerstand….naja, das will nichts bedeuten, denn der regt sich bis heute nicht).

Was aber nützt einem Volk ein Grundgesetz, auf das es letztlich keine „Zugriffsmöglichkeit“ hat?
Ebenso wenig übrigens, wie es einen „Zugriff“ auf die Notstandsgesetze hat, über die die Amerikaner, sobald sie in Kraft treten, auch noch ein kleines Wörtlein über unser Volks- Geschick mitzureden hat.

Schönen Tag noch LST

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