Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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Reihenfolge der vier Kriterien

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Autor Beitrag
Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 02.02.06, 12:35  Betreff: Reihenfolge der vier Kriterien  drucken  weiterempfehlen

Das Grundeinkommen wird vom Netzwerk mittels vier Kriterien definiert.
"Es soll individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitsverpflich-
tung in existenzsichernder Höhe gezahlt werden."

Da es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen um die Durchsetzbar-
keit aller Kriterien bereits bei der Einführung des Grundeinkommen gab,
halte ich eine Beschäftigung mit der Reihenfolge der vier Kriterien für
sinnvoll.

- Das zuerst genannte Kriterium; 'individuell', bedeutet eine Zahlung an
natürliche Personen, eben Individuen.
- Das zweitgenannte; 'ohne Bedürftigkeitsprüfung', bedeutet, daß es unab-
hängig von vorhandenen Einkommen oder Vermögen des Empfängers
(und erst recht unabhängig von solchen Angehöriger) gezahlt wird.
- Das dritte; 'ohne Arbeitsverpflichtung' bedeutet, daß die Zahlung nicht
von dem Willen zur Ausübung einer Tätigkeit oder auch nur von der Bereit-
schaft zum Nachweis der Suche nach einem 'Arbeitsplatz', also nicht von
einer personenbezogenen Gegenleistung abhängig gemacht wird.
- Das vierte Kriterium; 'existenzsichernde Höhe' besagt, daß diese 'letzte'
oder sogar einzige, gleiche monetäre Leistung der Gesellschaft, so bemes-
sen sein muß, daß sie auch als einzige rechtlich gesicherte Einnahmequelle
ein Leben in der Gemeinschaft unabhängig von Zuwendungen anderer und
auch ein solches jenseits von Armut ermöglicht.

Das erste Kriterium erfährt eine Einschränkung, indem Zahlungen nicht an
jedes Individuum, obschon Mitglied der Rechtsgemeinschaft, getätigt wer-
den. Die Geschäftsfähigkeit kann hier genannt werden. Sowohl Kinder (un-
ter 15 Jahre) als auch (in ihren finanziellen Angelegenheiten) unter Vor-
mundschaft stehende, 'Betreute', erhalten das Grundeinkommen nur indirekt.

Eine, allerdings indirekte, Bedürftigkeitsprüfung ergibt sich aus der
Notwendigkeit, die zur Bereitstellung des Grundeinkommen erforderlichen
Mittel auf möglichst 'gerechtem' Wege beizubringen. Der wesentlicher Un-
terschied zur bisherigen Bedürftigkeitsprüfung ist, daß kein Ergebnis
zum Verlust des Anspruches auf das Grundeinkommen führt. Der Begriff
'Transfergrenze' deutet aber darauf hin, daß die Höhen von Einkommen
und Vermögen durchaus auch weiterhin offen gelegt werden müssen. Dies
erscheint mir, zumindest solange an der Realisierbarkeit der existenz-
sichernden Höhe Zweifel bestehen, auch angemessen, da z.B. die Verfügung
über miet-/schuldenfreien Wohnraum nahezu eine Verdoppelung des zur
weiteren, in Teilen dann freien, Verfügung stehenden Geldes aus dem
Grundeinkommen bedeutete, während für Menschen ohne Immobilienbesitz
ein indirekter Zwang zur Arbeit bestehen bliebe.

Das dritte Kriterium, die Abwesenheit des Arbeitszwanges, berührt meiner
Ansicht nach den Kern des Unternehmens Grundeinkommen. Zwar sind davon
nur wenige Menschen direkt betroffen, diese Wenigen jedoch sind es exis-
tenziell. Gründe zur Verweigerung der Auskunft über persönliche, ja nicht
Familienmitglieder betreffende, Einkommens-/Vermögensverhältnisse sehe
ich nicht. Auch nicht, das solche Auskunft bereits (Gegen-)Leistung wäre.
Gründe, die Suche nach Arbeit zu verweigern, dagegen schon; eine 20-jäh-
rige Tätigkeit im Schichtakkord, die (noch) vom Arzt zu beglaubigende
Erkrankung sind Beispiele.
Für wesentlich halte ich hier aber, daß erst die Erfüllung dieses Kriterium
der Abwesenheit des Arbeitszwanges die Ansprüche des Individuum in
seinem bloßen Dasein über jene der Gesellschaft stellt. Erst hier wird das
Dasein jedes Menschen als ein Zweck-an-sich-sein begriffen, gegenüber
dem das immer schon Sosein der Gesellschaft endlich zu dem eines Mittel
wird.

Darüber, was das vierte Kriterium einer existenzsichernden Höhe im ein-
zelnen besagt, kann wohl viel diskutiert werden. Dennoch können einige
Aussagen darüber mit Bestimmtheit getroffen werden. Zunächst ist es nicht
falsch, auf der Erfüllung zu bestehen auch, wenn über dessen Inhalt noch
Uneinigkeit herrscht. FairPlay unterscheidet den Sport von der Keilerei.
Es werden sich immer 'Dinge' finden, die von jedem als unabdingbar einge-
sehen werden. Es können heute geltende Sätze unverändert übernommen
werden, bisheriges AloG-II, WohnG und die Übernahme von K/Pf-V-Beiträ-
gen könnten als existenzsichernd angenommen werden. Soll existenzsichernd
die Abwesenheit von Armut bedeuten, können diverse Expertisen und Unter-
suchungen zur Ermittlung einer Höhe herangezogen werden.
 Ein anderer Punkt ergibt sich meines Erachtens aber noch aus dem hier
unter dem dritten Kriterium formulierten wirklichen Grund des Grundein-
kommen, dem Inhalt dessen, was wir als die unantastbare Würde des Men-
schen verstehen müssen; eines jeden einzelnen Menschen Selbstzweckhaf-
tigkeit.
Aufgabe des Grundeinkommen ist, die Integrität des Dasein jedes Menschen
zu sichern/bewahren. Mit der o.g Begründung ist dies die vornehmste Auf-
gabe der Gesellschaft, die Rechtfertigung ihres 'Dasein'. Zumindest heute ist
das Grundeinkommen aber nicht die einzige finanzielle Leistung der Gesell-
schaft an Individuen. Sie organisiert Renten und Arbeitslosengeld, das sind
auch über das Grundeinkommen hinausgehende Bezüge.
Solange Zweifel an der existenzsichernden Wirkung der Höhe des Grundein-
kommen bestehen, darf auf die Minderberechtigung anderer, nämlich höhe-
rer Leistungen der Gesellschaft an Einzelne verwiesen werden. Solche
Mittel, die nicht zur Deckung wirklicher Bedarfe erforderlich sind, weni-
ge(re)n bereitzustellen, kann erst dann zu einer gesellschaftlichen Auf-
gabe werden, wenn die existenzsichernde Höhe des Grundeinkommen sicher
ist.

In einer Kurzfassung definiere ich das Grundeinkommen als 'bedingungsloses
und existenzsicherndes'; 'beG'.
Bedingungslos bedeutet einen unverlierbaren, insbesondere nicht durch Ar-
beits-, aber ebenso auch nicht durch Auskunftsverweigerung verlierbaren,
Anspruch.
Existenzsichernd heißt, daß dieser unverlierbare Anspruch sich auf alle
Teile heutiger Daseinsvorsorge, also mindestens HatzIV, WohnG, Kr/P-V
in mindestens in bisheriger Höhe erstreckt.
Das Wort 'Einkommen' kann als Hinweis auf Form und Ziel der Leistung
gelten; Es sei eine Leistung in Geld an natürliche Personen.

Die sich bei mir ergebende Reihenfolge/Lesart lautet dann etwa:

Es soll ohne das Verlangen einer personenbezogenen Gegenleistung (ohne
Arbeitsverpflichtung) und in existenzsichernder Höhe, ohne Bedürftig-
keitsprüfung individuell gezahlt werden.

'Original':
"Es soll individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitsverpflich-
tung in existenzsichernder Höhe gezahlt werden."

liebe Grüße -
Bernd



[editiert: 02.02.06, 15:18 von Silas Bernd]
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