Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
"Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO .
Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267

New PostErstellt: 07.01.05, 01:55     Betreff: Hi Werner - zum Währungsgefälleproblem

Lieber Werner,

Du schreibst:


„bleibt das Problem mit dem Waehrungsgefaelle

und das zusammen mit dem Problem, dass das nötige zum Leben in den verschiedenen Regionen derzeit unterschiedlich viel kostet. Darum halte ich es für falsch, ein Grundeinkommen in Euro zu beziffern. Vielleicht sollte es in Sachwerten wie der "Warenkorb" ausgedrückt werden. Und dieser Warenkorb würde je nach gegend einen unterschiedlich hohen Gegenwert haben, der ausgezahlt wird.

geht es so?

Werner“


Ich versuche mich bei der Ausarbeitung eines BGE immer von dem Gedanken leiten zu lassen: So einfach wie möglich, so kompliziert wie nötig.
Du sprichst ja hier wohl von den unterschiedlichen deutschen Regionen (Bundesländern). Stell Dir nur vor, einer zieht um von einem Bundesland ins andere...du müßtest nun ganz viele kleine Gesetze schaffen um das genau zu handhaben.
Allein auch die unterschiedlichen Überweisungsbeträge….


Aus dem BGE –Fragment:

„Die Höhe des BGE ist für alle Menschen die es erhalten gleich.
Der auszuzahlende Betrag liegt so hoch, dass damit ein Mensch in einer Art und Weise existieren kann, die es ihm nicht abverlangt, eine Lohnarbeit annehmen zu müssen.
Die Kosten für das Gesundheitssystems werden gesondert geregelt.
Das BGE wird vom Finanzamt überwiesen.

Das BGE wird zum ersten Mal für den Monat gezahlt, indem die Geburt stattfand. Selbst dann, wenn die Schwangere meint, diese an einem 28.; 29.; 30.; oder 31. eines Monats einleiten zu müssen.
Stirbt ein Kind im darauffolgenden Lebensmonat, erhält es nur noch für diesen Lebensmonat ein BGE.
Absolut jeder Mensch der in Deutschland geboren wird, erhält ein Bedingungsloses Grundeinkommen, nachdem er einen Vornamen und einen Nachnamen, sowie eine Steuernummer erhalten hat (diese wird auf der Geburtsurkunde eingetragen).
Absolut jeder in Deutschland geborene Mensch erhält die deutsche Staatsbürgerschaft. Er darf auch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Steuernummer ist gleichzeitig Kontonummer, auf die das BGE monatlich überwiesen wird.
Beim Tod eines Menschen fällt sämtliches BGE-Kontoguthaben dem Staat zu, gleichgültig um welche Summe es sich handelt.“


Bon nuit Lothar Samuel Tesche

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