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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
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Silas Bernd
Beiträge: 115 Ort: Osnabrück
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Erstellt: 09.06.05, 16:55 Betreff: Grundsicherung ist Körperverletzung
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Gehört zwar nur am Rande zum Thema, wollte aber auch einmal gesagt sein:
Tatsachen: Die Höhe von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz ist gleich jener von Leistungen nach BSHG bzw. HatzIV incl. deren individuellen, dh. zu beantragenden Zusatz- und 'Einmal'leistungen. Die dem Lohnabstandsgebot geschuldete Höhe der Leistun- gen nach BSHG bzw. HatzIV unter den Einkommen unterer Schichten ist so gering bemessen, damit ein Anreiz bestehe, Arbeit aufzunehmen. Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz sind praktisch ausschließlich Menschen, die zu einer Auf- nahme von Arbeit, aus welchen Gründen auch immer, unfähig sind. Empfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz genießen einen Anspruch auf Leistungen, mit denen auf sie ein stetiger Anreiz zur Aufnahme von Arbeit ausgeübt wird. Dies, obwohl die derart Leistungsberechtigten ausgesucht und überwiegend dauerhaft als nicht Arbeits(aufnahme)fä- hig anerkannt sind. Ein stetiger Anreiz bedeutet Stress. Stress ist die Ursache einer Vielzahl von Erkrankungen.
Behauptung: Stellt schon der, zur Begründung der Anspruchshöhe von Er- werbslosen vorgebrachte, zu erzeugende Stress eine Praxis höchst zweifelhafter Eignung dar, so erfüllt die Beibehaltung dieser Begründungspraxis resp. die sich daraus ergebenden Anspruchshöhe gegen Arbeitsunfähige den Tatbestand der (vorsätzlich gemeinschaftlich fortgesetzt schweren) Körperverletzung.
MfG b
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tauschringe.info
Beiträge: 199 Ort: Memmingen
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Erstellt: 10.06.05, 09:25 Betreff: Re: Grundsicherung IST Körperverletzung !!!
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Hallo Bernd,
DANKE für Dein "Umpolen" von Hartz in HATZ!
Das Ganze ist eigentlich überhaupt nicht mehr mit unserem Grundgesetz vereinbar! Besonders Artikel 1 und 2!
Hat da eigentlich schon irgendjemand Anzeige beim Bundesverfassungsgericht gemacht?
Das wäre doch ein Knüller für unser "Netzwerk"
Ciao Peter Scharl
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