Ein sexueller Mißbrauch eines 17-jährigen hat zur Voraussetzung, dass
er die Minderjährigkeit erkennen kann. Von der Größe des Mädchens her,
seinem Auftreten und der arglistigen Täuschung durch ein grünes
Bändchen in der Disko und der glaubhaften Äußerung Marcos, sie hätte
sich als 15Jährige vorgestellt, darf dieser auch nach deutschem Recht
angezweifelt werden. Das Gericht hat bis heute das Mädchen nicht zu
Gesicht bekommen... Auch kann eine Aufsichtspflichtverletzung der
Eltern unterstellt werden.
Schon vor daher ist diese Bewertung der Autorin nach der Leküre des Buches völlig unverständlich.
Prof. Dr. Werner Burgheim

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Frank