Wen wundert es nach der Farce des bisherigen Verfahrens ? Der Staatsanwalt ist doch nur das Sprachrohr des Nebenklägeranwaltes und lässt sich auch weiter von Ö.A. mißbrauchen bzw. vorführen. Das Verhältnis zwischen dem Staatsanwalt und dem Nebenklägeranwalt würde mich interessieren. Ich meine mich schwach erinnern zu können, dass der Staatsanwalt seinerzeit der Mutter von Charlotte den Ö.A. als Anwalt vorgeschlagen hat.
Entäuscht und wieder mal sauer bin ich !
Helmuth aus Altenberge