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Nathan
Meister


Beiträge: 337


New PostErstellt: 12.06.09, 15:55     Betreff: Re: Hoffen wir auf Gerechtigkeit!

Hallo,

ich habe mich mal in das türkische Starfgesetzbuch vertieft. Manchmal ist es interessanter zu erfahren, was der türkische Staatsanwalt NICHT fordert.

Kindesmissbrauch ist in Art. 103 des türk. StGB geregelt und sieht eine Strafe von 3 - 8 Jahren vor, für Erwachsene. Für Jugendliche wird 1/3 abgezogen, also geht hier das Strafmaß von 2 - 5,33 Jahre, wobei in minderschweren Fällen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird bzw. auch in eine Geldstrafe umgesetzt werden kann.

Kommt es zum Geschlechtsverkehr greift Abs. 2 des gleichen Artikels und das Strafmaß geht von 8 - 15 Jahren für Erwachsene, also 5,33 - 10 Jahre für Jugendliche.

Im Fall einer schweren seelischen Störung kann sogar Lebenslänglich verhängt werden, für Jugendliche 15 Jahre.

Wir wissen alle, dass Charlottes Anwalt genau das versucht hat.

Der Staatsanwalt berücksichtigt also schon das Gutachten des gerichtsmedizinischen Zentrums in Istanbul, welches keinen Beweis einer seelischen Störung und eines Vergewaltigung im medizinischen Sinne gesehen hat. Beide Punkte wurden vom Staatsanwalt daher fallen gelassen.

Er bezieht sich "nur" noch auf den ersten Absatz von Art. 103 beruft sich dabei allein auf die Aussage von Charlotte und fordert die Erkennung auf schweren Kindesmissbrauch und einer Vergewaltigung im juristischen Sinne, um das Strafmaß möglichst voll auszunutzen. Interessant ist aber, dass er dabei immer nur sagt, "er glaube" Charlotte. Beweise gibt es dafür nämlich nicht und das weiß er auch. Nach Aussage des deutschen Staatsanwaltes reicht die Aussage von Charlotte allein nämlich nicht aus.

Eigentlich sollte es Marcos Anwälten daher nicht schwer fallen, die Forderungen des Staatsanwaltes zurückzuweisen und einen Freispruch zu erwirken.

Viele Grüße

Andreas


Gerechtigkeit für Marco!


[editiert: 12.06.09, 15:57 von Nathan]
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