Hilfe-fuer-Marco
Wir wollen helfen und Gerechtigkeit für Marco W.
Sehr geehrte Gäste ihr habt hier natürlich auch die Möglichkeit mitzuwirken... --> http://forum.hilfe-fuer-marco.de
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
derschellmann
Stammgast


Beiträge: 20

New PostErstellt: 09.10.07, 00:57     Betreff: Bild 09.10.07

White House Down [Blu-ray]

Top-Juristen über den deutschen Schüler, der seit 181 Tagen im türkischen Knast sitzt:

In Deutschland wäre Marco längst frei

Von C. STENZEL, L. Pinnigsdorf und I. KOPENHAGEN



Keine Gnade für Marco (17). Die Richter in Antalya schmetterten seine Haftbeschwerde ab



Antalya/Hamburg – Wie viele Enttäuschungen muss dieser Junge
noch ertragen? Ein halbes Jahr sitzt Marco W. (17) aus Uelzen in
türkischer U-Haft. Gestern entschieden die Richter erneut: Er kommt
nicht frei! Der 2. Strafsenat Antalya schmetterte die Haftbeschwerde ab.

Marcos
Anwälte Matthias Waldraff und Dr. Michael Nagel zu BILD: „Wir mussten
mit einer negativen Entscheidung rechnen, weil in Antalya noch nie
einer Haftbeschwerde stattgegeben wurde.“

Marco wird vorgeworfen, die Britin Charlotte (13) im Osterurlaub sexuell missbraucht zu haben. Ihm drohen acht Jahre Haft.

Dabei
gibt es noch immer keine handfesten Beweise! Auch nach fast einem
halben Jahr und 181 Tagen Haft liegt dem Gericht in Antalya weder die
schriftliche Aussage des Mädchens vor, noch wurde Charlotte persönlich
vorgeladen!





 
Bei deutschen Top-Juristen stößt das auf Unverständnis. Die
einhellige Meinung unter den Experten: In Deutschland wäre Marco längst
frei!


Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen:
„Bei uns hätte man das gesamte Verfahren wesentlich beschleunigt. Vor
allem die Aussage des Mädchens hätte viel früher herangeholt werden
müssen. Denn wenn die Opferseite nicht gehört wird und offensichtlich
nicht gehört werden wollte, kann man davon ausgehen, dass von der
Opferseite auch kein besonderes Interesse an der Klärung des Falles
vorliegt.“

Der Hamburger Anwalt Otmar Kury erklärt:
„Steht das Opfer der Justiz nicht zur Verfügung, könnte der dringende
Tatverdacht in Deutschland nicht aufrechterhalten werden. Wenn das
Opfer nicht bei Gericht erscheint, fällt eine wesentliche Voraussetzung
zur Anordnung der U-Haft weg. Es würde auf keinen Fall U-Haft
angeordnet.“

Dr. Rainer Frank, Strafrechtler aus Berlin: „Ein türkischer Junge wäre unter gleichen Verhältnissen in Deutschland nicht mehr in Haft.“

Kriminologe
Pfeiffer geht noch weiter. Er sagt: „Auch das Gutachten, das belegt,
dass das Mädchen noch Jungfrau ist, wäre bei uns von großer Bedeutung.
Es würde mit Sicherheit zur Entlastung des Jungen beitragen.“

Unterdessen
kündigte Charlottes türkischer Anwalt gestern erneut an, die Aussage
des Mädchens („Er hat mich vergewaltigt“) würde noch diese Woche dem
türkischen Gericht zugestellt.

Bisher ist allerdings unklar, wo Charlotte diese Aussage überhaupt zu Protokoll gegeben hat.









[editiert: 21.10.07, 00:19 von Admin]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 261 von 279
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos