Beschwerdeanleitung
Wie beschwere ich mich beim Deutschen Presserat?
Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und redaktionelle Inhalte von Online-Diensten von Verlagen, sofern deren Inhalt printidentisch ist, beschweren. Auch Vereine, Verbände etc. sind hierzu berechtigt. Die Beschwerde ist kostenlos.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Artikel oder eine Abbildung gegen den Pressekodex verstoßen, senden Sie uns einen Brief, in dem Sie Ihre Beschwerde begründen. Sie sollten dabei möglichst auf den Pressekodex Bezug nehmen. Den betreffenden Artikel bzw. die Abbildung fügen Sie Ihrem Anschreiben bitte unter Angabe des Mediums, des Erscheinungsdatums und der Seitenzahl bei.
Der Presserat bietet Ihnen zum Downloaden ein Beschwerdeformular im Word-Format/RTF-Format an, das Sie am Computer ausfüllen und uns per Post
zusenden können.
Für den Rundfunk, Gegendarstellungs- und Schmerzensgeldansprüche sowie Anzeigen und Werbung ist der Presserat nicht zuständig.
Was passiert dann?
Nach Eingang der Beschwerde findet eine Vorprüfung durch den/die Beschwerdeausschussvorsitzende/n und die Geschäftsstelle statt. Falls Ihre Beschwerde offensichtlich unbegründet sein sollte, würden wir Ihnen dies schriftlich mitteilen.
Sofern Ihre Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist, wird das betroffene Medium um eine Stellungnahme gebeten. Anschließend entscheidet der Beschwerdeausschuss, der sich vier Mal im Jahr trifft, über den Fall. Sie werden über diese Entscheidung schriftlich unterrichtet. Ist Ihre Beschwerde begründet, ergreift der Ausschuss eine Maßnahme gegen das Medium. |