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FAZ von heute...

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sapphire
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Beiträge: 397
Ort: Erlangen

"Team: Hilfe für Marco": Ja


New PostErstellt: 08.10.07, 20:26  Betreff: FAZ von heute...  drucken  weiterempfehlen

FAZ von heute:



Glosse Politik

Ohne Beweise



08. Oktober 2007
Anfangs
sah es so aus, als habe das Ausland guten Grund gehabt, sich mit weisen
Kommentaren zum Fall Marco W. zurückzuhalten. Auch in westlichen
Staaten wird ein Siebzehnjähriger in Untersuchungshaft genommen, wenn
er einer Vergewaltigung dringend verdächtig ist und Fluchtgefahr
besteht. Die Beweislage lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen;
ein Vertrauensvorschuss gebührt zunächst der türkischen Justiz und
nicht einer reißerischen Berichterstattung. Doch hat sich die Lage
geändert - dadurch dass sich nichts ändert: Seit bald einem halben Jahr
sitzt der deutsche Jugendliche in Untersuchungshaft, offenbar ohne dass
das ihn eines Verbrechens bezichtigende britische Mädchen ordentlich
vernommen wurde. Es wäre schlimm genug, sollten sich deren Eltern
tatsächlich weigern, an der zügigen Aufklärung des Vorfalls
mitzuwirken. Doch schlimmer - und ein Politikum - ist es, wenn sich das
türkische Gericht einer Entlassung von Marco W. aus der Haft mit der
Begründung widersetzt, die Beweisaufnahme sei noch nicht abgeschlossen.
Sollen die Zeugin und deren Eltern, die sich eine harte Bestrafung des
Jugendlichen wünschen, über die Dauer der Freiheitsentziehung bestimmen
- und vielleicht dann in zehn Jahren aussagen? Immerhin haben erste
Gutachten und ein Bekannter des britischen Mädchens den Deutschen
entlastet.

Womöglich
will das türkische Gericht hier auf besondere Art seine Unabhängigkeit
am Beispiel eines EU-Ausländers demonstrieren. Oder ist der Fall gar
symptomatisch für die Justiz des Landes? Es war durchaus angebracht,
dass sich jetzt sogar der Brüsseler Erweiterungskommissar Rehn zu dem
Fall geäußert hat. Man muss hier nicht gleich deutsche Maßstäbe
anlegen, darf aber wohl darauf hinweisen, dass das
Bundesverfassungsgericht immer wieder Gerichte ermahnen muss, über
Untersuchungshaftsachen schnell zu entscheiden. Gelegentlich mussten
sogar mutmaßliche Schwerverbrecher vor ihrem Verfahren freigelassen
werden, weil etwa aus vermeintlicher Überlastung des Gerichts über ihre
Sache nicht in der gebotenen Frist entschieden wurde. Doch gibt es
keine andere Möglichkeit: Die Freiheit der Person und die
Unschuldsvermutung gehören zum Fundament jeder rechtsstaatlichen
Ordnung. Wer diese Grundrechte nicht achtet, ist nicht Teil einer
solchen Ordnung - und kann ihr auch nicht beitreten. Mü.

Text: F.A.Z., 09.10.2007, Nr. 234 / Seite 12

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~E442F3A3CF50B43CC982821AD3510A331~ATpl~Ecommon~Scontent.html





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