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Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!

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Tinkerlein

Administrator

Beiträge: 185



New PostErstellt: 19.02.05, 11:11  Betreff: Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr lieben Tinkerfreunde,

ich bräuchte dann mal wieder Eure Hilfe *ggg*...

Und zwar würde ich gerne wissen, wie die Kündigungszeiten sind, wenn man einen kompletten Stall mit Koppeln gepachtet hat und dort seine Pferde hält.

Wir haben keinen schriftlichen Vertrag und zahlen keine Pacht, aber die BG und die Steuer...

Unser Verpächter meint, es wäre nur eine"Leihe" und somit wäre er an gar keine Kündigungsfrist gebunden.

Wir haben den Stall vor 5 Jahren übernommen und haben etliches investiert, was wir auch gerne gemacht haben und uns auch klar ist, dass dies dem Verpächter gehört nach unserem Auszug:-)

Ja, mich würden eben die Kündigungsfristen von beiden Seiten interessieren. Vielleichtfliegen hier ja zufällig ein paar Rechtsanwälte rum, die uns weiterhelfen können.

VIELEN LIEBEN DANK!!!!

Tanja



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Das Pferd bleib mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde!!!
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Romana01
Iren- Experte


Beiträge: 174



New PostErstellt: 19.02.05, 11:56  Betreff: Re: Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!  drucken  weiterempfehlen

Also soviel ich weiss, ist man wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde wirklich an keine Kündigungsfrist gebunden. Es sei denn das wurde vorher irgentwie anders festgelegt und bessprochen.

Hoffe es weiss noch jemand genauer bescheid wie ich.



Gruss Romana und Nigel

Ein gutes Pferd hat keine Farbe, aber ganz viel Puscheln!!!
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Tamara

Administrator

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Ort: Kaufbeuren

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Tinkerstammtisch: Tinkerstammtisch Bayern, hoffe ich bald!


New PostErstellt: 19.02.05, 14:07  Betreff: Re: Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!  drucken  weiterempfehlen

Rechtsbeschluß beim Einstellen in einem Reitbetrieb:

Kürzlich stand sogar in einer Pferdezeitung, dass selbst bei einer vereinbarten(!) Kündigungsfrist von 3 Monaten das ganze nicht rechtswirksam ist, da es nicht mit einem Mietvertrag vergleichbar ist. Kündigungsfrist ist laut Gerichtsbeschluß immer zum Monatsende möglich. Wie dies allerdings bei einem Pachtvertrag aussieht, weiß ich leider nicht.

LG,

Tami





Zahme Vögel singen von der Freiheit;
wilde Vögel fliegen.
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Tinkerlein

Administrator

Beiträge: 185



New PostErstellt: 21.02.05, 23:40  Betreff: Re: Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!  drucken  weiterempfehlen

Vielen lieben Dank für Eure Antworten...

Bringt mich nicht wirklich viel weiter, aber ich denke, da kann echt nur jemand helfen, der das speziell studiert hat;-)

Trotzdem vielen lieben Dank an Euch;-)

Tanja



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Tamara

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New PostErstellt: 15.03.05, 14:27  Betreff: Re: Kündigungsfrist bei kompletter Stallpacht - HILFE!!!!!!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tanja,

habe gerade im Netz ein Gerichtsurteil zu Deinem Thema gefunden. Vielleicht hilft's ja was!

LG,

Tami

Urteil: hier >>>





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